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Verstoß: Ausnutzung von Spielmechaniken

... übernimmt diese in der Regel die Kosten
Man beachte das fett gedruckte...

Macht euch doch nichts vor mit Rechtsanwälten und Rechtschutzversicherungen.

Eine RSV springt nur dann ein, wenn ein Prozess Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn die nur halb so viel Grips haben, wie mancher, der hier im Forum auf seine RSV pocht, dann prüfen die nach und stellen fest,
daß es zahllose offene Fälle gibt, wie auch z.B. der Fall Bossland ./. Blizzard, die längst nicht entschieden sind und/oder im Verlauf und im Großteil
kaum, oder nur geringen Erfolg versprechen, bzw. abgeschmettert wurden.
In dem Fall wird eine RSV keinen müden Cent für einen Prozess zahlen und ihr dürft eure RA-Kosten aus eigener Tasche berappen.

Hab gestern nen Anwalt mal gefragt der für Online Recht drauf Spezialisiert ist nen prozess würde 400 Euro Kosten
Falsch! Lies mal genau, was er geschrieben hat:

die Anwaltskosten belaufen sich für die außergerichtliche Vertretung auf ca. 400 € .
Außergerichtlich bedeutet: 1x Anschreiben an Blizzard, den Ban zurückzunehmen.
Wenn die nicht reagieren, wird es (inner)gerichtlich, und dann willst du nicht wirklich wissen, welche Kosten zu den 400 Euro dazukommen, glaub mir.

Viel Spaß dabei.
 
Last edited:
@ shelaine.

Das 2te Ticket.
Beim ersten mal hab ich nachgefragt wieso ich gebannt wurde. Weil halt in der Email : Ausnutzung von Spielmechaniken Stand . Bzw der GM meinte da wird nicht rum diskutiert . Bzw hättte nen Bot genutzt (Bzw hab ich ja).

Bzw er seiner seits hat einfach den Live chat instant geschlossen.


bzw @ Cor..

Es gab dutzende Fälle wo leute die Gebannt worden sind. Bzw nen Anwalt sich genommen haben . Ihren Account von Blizzard entsperrt bekommen haben.

Wie ich schonmal geschrieben habe.

Blizzard darf auf den WOW Ordner Zugreifen . Aber da Honorbuddy NICHT über den WOW ordner Läuft haben sie auf deinen persönlichen Daten zugegriffen. Das ist nach Diversen Deutschen Rechten verboten.
Bzw Blizzard EULA bzw TUA also die Geschäftsbedinungen und AGBS etc . sind nur Allgemeine Geschäftsbedingungen . Die für Asien / Amerika/Europa Etc. Ausgestellt worden sind.
Da es aber nach gewissen Paragraphen im Deutschen gesetz Blizzard untersagt ist auf deinen Daten zuzugreifen. Ist das halt ne Lüke in den AGBS bzw TUA whatever.
Alleine schon aus den Grund könnteste Blizzard verklagen bzw würdeste mit durch kommen.

Und Blizzard ist auch nach Deutschen Recht dazu verpflichtet dir die Daten rauszugeben wieso du gebannt wurdest

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über

1.
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3.
den Zweck der Speicherung.

In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Sind die personenbezogenen Daten weder automatisiert noch in nicht automatisierten Dateien gespeichert, wird die Auskunft nur erteilt, soweit der Betroffene Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem vom Betroffenen geltend gemachten Informationsinteresse steht. Die verantwortliche Stelle bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für personenbezogene Daten, die nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
(3) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig.
(4) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit

1.
die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde,
2.
die Auskunft die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
3.
die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen

und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.
(5) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf einer Begründung nicht, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Fall ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden kann.
(6) Wird dem Betroffenen keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der verantwortlichen Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
(7) Die Auskunft ist unentgeltlich.


Sowie :

§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Last edited:
@Sweetangel88
Du solltest dir angewöhnen, gerade Gesetzestexte GENAU zu lesen und zu verstehen.
In dem von dir angegebenen Paragraph des BDSG geht es um die Erhebung und Zwischenspeicherung von persönlichen Daten, also deinen Namen, deine Adresse, deine Telefonnummer, etc.
Es geht hierbei nicht um Ausspähen deiner laufenden PC-Programme oder Ordner (was du in dem Fall sogar nachweisen musst!)

Datenerhebung persönlicher Daten zu innergeschäftlichen Zwecken ist ausdrücklich erlaubt, sofern du dazu dein Einverständnis gegeben hast (was du mit Anerkennung der AGB getan hast).
§ 28 BDSG Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke - dejure.org
 
Last edited:
blizzard is millarden schwer wir sind einfache arbeiter.. 400€ ?! alter für 400€ hollst dir paar farm acc + hb licensen + neuen main acc da hast ned mal 400€ :D wenn es dir echt so wichtig ist mach einfach neuen account :D habs mit wildstar versuchst kannst vergessn wart ich lieber bis hb save is
 
Ja ganz ehrlich 400 Euro an sich würden mich net besonders stören. Verdiene relativ Gut. Bzw hab 400 euro eigendlich inne regel eh monatlich rum fliegen .

Nur halt wenn man eh nur 6 Monate gebannt ist. Lohnt sichs halt net unbedingt. Ausser man würde halt ne Sammelklage machen mit dutzenden leuten. Aber ob das was bringt naja.

Bzw mir ist das nicht wichtig @ Racer. Wollts nur mal Allgemein Ansprechen das es Verboten ist zumindestens nachen Deutschen gesetz was Blizzard bei uns gemacht hat. Bzw den pc außerhalb des WoW ordners auszuspionieren.
 
ja für dich sind 400€ nix für mich sind 400€ fast die hälfte meines lohnes :) botte ja um über die runden zu kommen

wie gesagt bin kein deutscher lebe nicht in deutschland lebe in einen sehr schwachen sozialen land :D für mich sind die acc preise extrem hoch :)
 
Habe ebenfalls einen bann bekommen und war kaum noch online.das letzte mal vor ca. 4 wochen. den bann habe ich gerade bemerkt...
 
Wie gesagt, es geht mir in erster Linie darum, dass es nicht sein kann, dass Blizzard einfach mein Guthaben auf den Battle.net Account mit dem Bann einkassieren kann. Dieses werde ich wie gesagt mit meinem RA abklären. Der Bann ist mir egal.
 
wart mal battle.net guthaben kannst du ja immer noch ausgeben? ist ja nur die "wow" lizenz gesperrt also kannst du das guthaben für ein neuen wow account ausgeben denn du auf dein jetzigen battle.net account erstellst zb: ne battle chest (hast du auch keine mounts + account zeugs noch oder gibst es für Heros of the storm oder verkaufst es gegen euro (geschenke kaufen und wo verticken online shop oder sowas)

Anderes Thema:

Damit die gleich so extrem gegenbotter vorgehen? 72h hätts auch getan aber 6 monate? was erhoffen sie sich davon damit dir aufhören HB zu benutzen? bestimmt ned ich mach weiter erst jetzt recht!
 
Last edited:
Ich möchte aber nicht mehr in irgendeienr Form etwas mit Blizz zu tun haben. Daher möche ich mein Geld zurück haben.
Es ist kein großer Betrag, aber es geht mir ums Prinzip.
Mal schauen wie sich das Ganze entwickelt.
 
willst du dann echt 400€ für nix raushauen? kannst ja dein freunden was schenken :)
 
Du hast es glaub ich nicht ganz gelesen Racer.

Es war nur rein * Theoretisch * bezogen.

Da ich nicht Permanent gebannt bin bzw nur für 6 Monate. Lohnt sichs net unbedingt.

Glaub wenn ich Permanent gebannt wäre . Würd ichs machen weil halt über 8 Jahre WoW Gezockt . Bzw auffen Main nicht ganz 500 tage Play time und die anderen auch noch dutzende Spielzeit drauf Verbracht. Sowie die Ganzen helden Taten /Mounts etc.

Bzw könnte auf meinen Account momentan kein weiteren account drauf packen. Hab mir vor 1-2 Jahren Unmerge Accounts gekauft. Also Alte Classic - BC accounts. Die Vor den Battle.net kramm bzw bevor das Email System raus kamm nicht verbunden wurden. Auf meinen B-net account verknüpft habe. Bzw kein slot frei ist.
 
Nur zur Info: Ich habe eine sogenannte Premiumrechtschutzversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 500.000,- Euro.

Dann noch etwas, es kann nicht sein, dass man alles stillschweigend oder ohne sich zu wehren hinnehmen muss, nur weil es ein großer Konzern ist. Diese Entscheidung muss halt jeder für sich selber treffen.

Kann mir jemand mitteilen wie ich an eine deutsche ladungsfähige Anschrift von Blizzard kommen kann? In den Antwortschreiben diesbezüglich wird mir vom Blizzard Kundendienst immer nur die französische Anschrift mitgeteilt.
 
ganz sportan :D :D

450px-Bot_Nuke_Day.png
 
@ Heinblöd du meintest ja du hättest ne Premium Rechtschutzversicherung mit 500 000 Euro Deckungsbetrag.
Ich hab gestern mal nen bissel gegoogelt . Gibt bei der Advocard Versicherung auch ne Private Rechtschutzversicherung für ca 13-14 Euro pro Monat.
Oder von anderen Anbieter für unter 20 Euro im Monat. Mit Endloser Decksumme . Bzw 0 Euro die du beisteuern müsstest.

https://rechtsschutzversicherung.ch...&cpref=rs&cti=ty4xbnd0vpwj2y&isEvolution=true
 
Was wollt ihr nur immer mit euren Rechtschutzversicherungen?
Von denen seht ihr keinen Cent!

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht ? - Tipps und Tricks!

Keine Aussicht auf Erfolg

Die Versicherungsgesellschaft kann die Zahlung verweigern, falls Sie keine Aussicht auf Erfolg sieht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Das Gleiche gilt bei mutwilliger Handlung.
Lest mal eure Verträge genau durch.

Genausowenig zahlen sie, wenn das Ereignis bei Vertragsabschluss schon eingetreten ist.
Also im Nachhinein eine RSV abschließen geht nicht.
 
Last edited:
Corleone es geht hierbei um KEIN GELD sondern halt darum das du in ca 80% der Fällen. Dein Account halt entsperrt kriegst. Weil halt Blizzard per Anwaltschreiben dazu verpflichtet ist dir den Banngrund bzw die Daten rauszugeben , sonst machen die sich halt Strafbar.

Bzw wenne halt ne Rechtschutzversicherung hast und es halt außergerichtlich durch ne Meditation also Briefverkehr an Blizzard von deinen Anwalt dein Problem geregelt kriegst haste halt glück. Andernfalls halt es gerichtlich laufen lassen.


Schon gut. Dein Edit zu spät gelesen
 
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