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Video zur Honorbuddy Entscheidung - Kanzlei Dr. Behrmann & H?rtel

das video ist bloedsinn... mmo's als rechtsfreier raum, gar als eigene staaten zu bezeichnen.
natuerlich hat der spielehersteller recht, regeln aufzustellen. natuerlich hat er auch das recht diese regeln durchzusetzen.

das beispiel des herrnn RA "Paedophilie"... eine lachnummer. erlaubt ein spielehersteller diese inhalte in seinem spiel per regelwerk, schreitet die staatsanwaltschaft weiterhin binnen minuten ein.

wo steht, das ein spielehersteller regeln, welche gegen gueltiges recht verstossen aufstellen darf? nirgends.
blizzard ist herrscher ueber die spielwelt azeroths. keine frage. blizzard darf natuerlich die regeln aufstellen. stellt blizzard eine regel auf, die gegen geltendes recht verstoesst, schreitet die richterliche gewalt ein.

also wirklich... ganz dumme propaganda in dem video.
 
Sehr intelligent von dir,

und die Spielregel

5. Um Blizzard Entertainment in seinem Bem?hen zu unterst?tzen, Benutzer ausfindig zu machen, die so genannte ?Hacks? oder ?Cheats? verwenden, um sich Vorteile gegen?ber anderen Spielern zu verschaffen, erkl?ren Sie sich damit einverstanden, dass Blizzard Entertainment das Recht hat, bestimmte Informationen von Ihrem Computer und dessen Bestandteilen abzurufen, einschlie?lich des RAMs Ihres Computers, der Grafikkarte, des Prozessors und der Speichermedien. Diese Informationen werden ausschlie?lich genutzt, um ?Cheater? zu ermitteln. Sie werden f?r keinen anderen Zweck verwendet.

verst??t nat?rlich nicht gegen geltendes Recht ? Weil ich habe noch keine Staatsanwaltschat binnen Minuten durchgrefen sehen.

Das Grundrecht auf Gew?hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit?t informationstechnischer Systeme (umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsph?re bezeichnet[1]) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Grundrecht, welches vornehmlich dem Schutz von pers?nlichen Daten dient, die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden. Dieses Recht wird im Grundgesetz nicht eigens genannt, sondern wurde als spezielle Auspr?gung des allgemeinen Pers?nlichkeitsrechts 2008 durch das Bundesverfassungsgericht derart formuliert bzw. aus vorhandenen Grundrechtsbestimmungen abgeleitet.

Eingriffe sind nur in engen Grenzen m?glich. Gestattet sind pr?ventive staatliche Eingriffe ? vor allem die sogenannte Online-Durchsuchung ? in dieses Grundrecht nur, wenn tats?chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr f?r ein ?berragend wichtiges Rechtsgut bestehen. ?berragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche G?ter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen ber?hrt.
 
Hiermit erkl?ren Sie sich mit folgenden Punkten einverstanden:
1. SOLANGE SIE BEIM BATTLE.NET-SERVICE ANGEMELDET SIND, STIMMEN SIE FOLGENDEM ZU: W?HREND DER AUSF?HRUNG DES WORLD OF WARCRAFT-CLIENTS KANN DIESER DEN RANDOM ACCESS MEMORY (RAM) UND/ODER CPU-PROZESSE AUF DIE BENUTZUNG VON UNAUTORISIERTEN DRITTANBIETER-PROGRAMMEN ?BERWACHEN, DIE GLEICHZEITIG MIT WORLD OF WARCRAFT AUSGEF?HRT WERDEN. EIN ?UNAUTORISIERTES DRITTANBIETER-PROGRAMM? IST IN DIESER VEREINBARUNG WIE FOLGT DEFINIERT: JEGLICHE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN, EINSCHLIE?LICH UND AUSNAHMSLOS JEDES ?ADDON? ODER JEDE ?MOD?, WELCHE NACH BLIZZARD ENTERTAINMENTS EIGENEM ERMESSEN: (1) ?CHEATEN? IN JEGLICHER FORM ERM?GLICHT ODER BEG?NSTIGT; (2) DEN BENUTZERN ERM?GLICHT, DAS WORLD OF WARCRAFT-INTERFACE, DIE SPIELUMGEBUNG UND/ODER ERFAHRUNGSPUNKTE IN JEGLICHER FORM ZU HACKEN ODER ZU VER?NDERN, OHNE DASS DIES AUSDR?CKLICH DURCH BLIZZARD ENTERTAINMENT GENEHMIGT WURDE; ODER (3) INFORMATIONEN VON ODER DURCH WORLD OF WARCRAFT ABH?RT; ABF?NGT ODER AUF SONSTIGE WEISE SAMMELT. (4) F?R DEN FALL, DASS WORLD OF WARCRAFT EIN UNAUTORISIERTES DRITTPROGRAMM ENTDECKT, KANN BLIZZARD ENTERTAINMENT (a) INFORMATIONEN AN BLIZZARD ENTERTAINMENT SENDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE AUSNAHME DES ACCOUNTNAMENS, DETAILS ?BER DAS ENTDECKTE UNAUTORISIERTE DRITTANBIETER-PROGRAMM SOWIE DIE UHRZEIT UND DAS DATUM, ZU DENEN DAS UNAUTORISIERTE DRITTPROGRAMM ENTDECKT WURDE; UND/ODER (b) VON JEDEM ODER VON S?MTLICHEN IN EINER BLIZZARD-VEREINBARUNG ENTHALTENEN RECHTE GEBRAUCH MACHEN; UNGEACHTET DESSEN, OB DER BENUTZER DAVON VORHER IN KENNTNIS GESETZT WURDE ODER NICHT.
 
Die Spielregel

XII. Unsere Verwaltung von World of Warcraft; ?nderungen dieser Nutzungsbestimmungen.
Blizzard Entertainment kann von Zeit zu Zeit diese Nutzungsbestimmungen (ab-)?ndern. In diesem Fall benachrichtigt Blizzard Entertainment Sie ?ber diese (Ab-)?nderungen mittels eines besonderen Hinweises. Sofern Sie nicht innerhalb von 1 (einem) Monat nach Erhalt des besonderen Hinweises einen Einwand zu den ge?nderten Nutzungsbestimmungen erhoben haben, bedeutet Ihre weitere Nutzung von World of Warcraft, dass Sie die ge?nderten Nutzungsbestimmungen akzeptiert haben. In dem besonderen Hinweis erinnert Blizzard Entertainment Sie, dass Ihre weitere Nutzung nach Ablauf 1 (eines) Monats nach Erhalt der Sondermitteilung bedeutet, dass Sie alle ?nderungen akzeptiert haben.

Verst??t gegen geltendes AGB Recht, da wer nicht die neue EULA Akzeptiert, einfach vom Spiel ausgesperrt wird. Noch keine Staatsanwaltschaft gesehen, bei hunderttausenden Gesch?digten...
 
Sehr intelligent von dir,

und die Spielregel
[...]

verst??t nat?rlich nicht gegen geltendes Recht ? Weil ich habe noch keine Staatsanwaltschat binnen Minuten durchgrefen sehen.

sorry. das wird ja immer wieder von allen gesagt, dass das scannen illegal ist. aber irgendwo schrieb ich es bereits. glaub im englischen teil des forums. nur weil 1000 leute sagen hunde koennen fliegen, heisst das nicht, das hunde wirklich fliegen koennen.

das scannen ist nicht illegal. warum auch?
das betriebssystem scannt deinen rechner (sogar ohne dass du zustimmst), dein browser tut es, dein AV programm tut es, und warden ist halt das AV-Programm fuer WoW.

beim datenschutzgesetz geht es um persoenliche daten. deren speicherung und weiterverarbeitung. wenn blizz die daten nicht speichert oder weiterverarbeitet sind sie im gruenen bereich.

ich habe hier 1000mal nach einem artikel oder paragraphen gefragt, der genau aussagt, in wie weit das scannen von pc's untersagt ist. niemand hier konnte mir einen paragraphen nennen. daraus schliesse ich, dass es solch einen paragraphen nicht gibt (google kennt den im uebrigen auch nicht. und ich habe stunden, wenn nicht tage danach gesucht)



edit:
in dem video wird es so dar gestellt, als ob blizz das recht haette, innerhalb der spielwelt recht und gesetz mit fuessen zu treten. dem ist nicht so. verstossen sie gegen geltendes recht, werden sie dafuer belangt.
es ist ihnen nicht moeglich ueber ihren mit 5.3 eingefuehrten ingame browser kinderpornos zu verbreiten, wie es in dem video angedeutet wurde.
 
Last edited:
Bitte: Das Bundesverfassungsgericht

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems ?berwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden k?nnen, ist verfassungsrechtlich nur zul?ssig, wenn tats?chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr f?r ein ?berragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grunds?tzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff erm?chtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu sch?tzen.

Es ist heimlich, weil sich Blizzard das Recht rausnimmt ALLES zu scannen was nebenbei l?uft wenn WOW l?uft, auch dein Online Banking Programm. Und ja es gibt ein Gesetz dagegen.
 
und das n?chste is es gibt geltendes recht das einem die vertragsbedingungen vor und nicht nach dem kauf aufgedr?ckt werden d?rfen.

also m?sten die regeln vorm kauf auf der Verpackung stehen. und nicht danach. Ich kann auch keinem einen Stromvertrag anbieten und erst wenn er unterschrieben hat das negattive vorlegen. und akzeptiert ers nich kassier ich trotzdem ab und beliefere ihn nich. genau das macht Blizzard aber!!!!
 
Ganz im ernst....Bossland wirsds wohl besser wissen als du ( cg1203im ). Sogar ich wei? das WoW nicht den s?mtlichem Ram ?berpr?fen darf. Find ich immer zu geil wie leute wie du sich als Hobbyjuristen ausgeben..
)
 
@cg1203im definitiv darf blizzard das nur mit Richterlicher Erlaubnis und nur wenn Blizzard Executiven staatl?ichen status (also Polizeigewalt) besitzt. also ist es verboten was sie machen. der einzige grund warum keiner was dagagen macht is weil wow steuern auch nach Deutschland bringt

und zu dem in dem Video, ja wenn sie Tats?chlich rechtsfreier raum sind d?rfen sie im Spiel kinderpornos verbreiten da sie selbst die Judikative exekutive und legislative macht darstellen. Gott sei dank momentan nur in Deutschland. die Franzosen w?rden denen wohl den Arsch aufreisen wenn sie son mist abziehen w?rden.
Die frage is was das Eu recht sagt. Darf Deutschland nach eu recht Einer Firma einen Rechtsfreien Raum zusprechen?
 
Last edited:
edit... zu viele formatierungsfehler

Bitte: Das Bundesverfassungsgericht





Es ist heimlich, weil sich Blizzard das Recht rausnimmt ALLES zu scannen was nebenbei l?uft wenn WOW l?uft, auch dein Online Banking Programm. Und ja es gibt ein Gesetz dagegen.

DIE HEIMLICHE INFILTRATION.... warden und die scanns sind unheimlich heimlich. du stimmst 7 mal zu, bevor du dich einloggst. die scanns sind keine heimliche infiltration. sie finden mit zustimmung des nutzers statt.blizz sagt dir alles was sie scannen. RAM, GrafikRAM, Prozessliste,... steht alles in den AGB's. nichts heimlich infiltriertes.
gefallen dir die AGB's nicht, gib das spiel zurueck. du bekommst dann dein geld zurueck.

da ist nichts heimliches von blizzard. alles ist offen, und mit zustimmung des nutzers.


und das n?chste is es gibt geltendes recht das einem die vertragsbedingungen vor und nicht nach dem kauf aufgedr?ckt werden d?rfen.

also m?sten die regeln vorm kauf auf der Verpackung stehen. und nicht danach. Ich kann auch keinem einen Stromvertrag anbieten und erst wenn er unterschrieben hat das negattive vorlegen. und akzeptiert ers nich kassier ich trotzdem ab und beliefere ihn nich. genau das macht Blizzard aber!!!!


du kaufst das spiel. dir sind die agb's beim kauf nicht bekannt.
du erfaehrst die agb im verlauf der installation, nimmst sie nicht an.
du hast das recht, das spiel zurueckzugeben, und den kaufpreis erstattet zu bekommen

Ganz im ernst....Bossland wirsds wohl besser wissen als du ( cg1203im ). Sogar ich wei? das WoW nicht den s?mtlichem Ram ?berpr?fen darf. Find ich immer zu geil wie leute wie du sich als Hobbyjuristen ausgeben..
)

anscheinend nicht. es gibt kein gesetz, dass es in dem umfang wie es hier geschildert ist verbietet.
heimliche infiltration hatten wir ja schon


@cg1203im definitiv darf blizzard das nur mit Richterlicher Erlaubnis und nur wenn Blizzard Executiven staatl?ichen status (also Polizeigewalt) besitzt. also ist es verboten was sie machen. der einzige grund warum keiner was dagagen macht is weil wow steuern auch nach Deutschland bringt

und zu dem in dem Video, ja wenn sie Tats?chlich rechtsfreier raum sind d?rfen sie im Spiel kinderpornos verbreiten da sie selbst die Judikative exekutive und legislative macht darstellen. Gott sei dank momentan nur in Deutschland. die Franzosen w?rden denen wohl den Arsch aufreisen wenn sie son mist abziehen w?rden.
Die frage is was das Eu recht sagt. Darf Deutschland nach eu recht Einer Firma einen Rechtsfreien Raum zusprechen?

wer hat sich diesen bloedsinn mit rechtsfreiem raum ausgedacht?
 
Last edited:
Hmmm...

Ich find es verdammt gut, dass sich der Anwalt derart in den Fall hinein steigert; so was bin ich von Anw?lten nicht gewohnt :p
(und auch noch ein Video dazu dreht)

Pers?nlich erscheint mit die Urteilsbegr?ndung des LG Hamburgs als ziemlich an den Haaren herbei gezogen zu sein.
Allerdings w?rde ich auch nicht allen Argumenten der Verteidigung zustimmen. W?re ein Webbrowser in Wow verf?gbar
und w?re dort irgendwas illegales von Blizzard gehostet k?nnte man die Server (sofern sie in D stehen) beschlagnahmen;
zumindest w?rde ich das so sehen. Allerdings geb ich dem mit der Geldw?sche recht, siehe USA und dieser LibertyBank.
Au?erdem, w?rde ich behaupten, sofern Blizzard die alleinige Entscheidungsgewalt zum "Raum des Spiels" hat m?sste
Blizzard mit der eigenen Streitmacht (Stadtwachen) gegen Bossland vorgehen; schlie?lich w?ren es ein anderer Staat
und somit das LG Hamburg nicht zust?ndig. Irgendwie eine lustige Vorstellung.

Allerdings glaube ich auch, dass das ganze zu sehr abtriftet. Ich mein logisch, w?r auch doof wenn man f?r ein virtuellen "Mord" bestraft
werden w?rde oder f?r virtuelle Tierqu?lerrei; das ganze muss sich doch auf die real existierenden Gesetze der Bundesrepublik beziehen
und nicht auf irgendwelche AGBs

Aber wir sind Laien, die Rechtsanw?lte haben lange studiert (zumindest die Auslegung des Rechts) und naja,
ich w?rde mal behaupten, dass die Rechtswelt von solchen epischen Auseinandersetzungen lebt
 
Last edited:
Hmmm...
Ich find es verdammt gut, dass sich der Anwalt derart in den Fall hinein steigert; so was bin ich von Anw?lten nicht gewohnt :p
(und auch noch ein Video dazu dreht)

Bestimmt hat er auch einige Bots am laufen :D
 
Man zahlt f?r das Spiel, man zahlt dann nochmal um das Spiel zu spielen, ist es rechtlich eigentl erlaubt, dass einem trotz "so vieler zu zahlender Instanzen" einfach ?berhaupt nichts geh?rt? Ist es erlaubt, dass obwohl man so viel zahlt, man nicht einfach sagen kann, "hey schwester, kannst das Spiel bei mir ausprobieren". Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen, dass Blizzard so viel bestimmen kann: wer es nutzen darf zb, hab ich ?berhaupt keine rechte ?ber dinge die ich bezahle zu bestimmen?

Ach und: ist es rechtlich wirklich zul?ssig, dass sie einem Dinge "wegnehmen" die bezahlt wurden, ohne es beweisen zu m?ssen, nur weil es in ihren AGBs steht?
 
Ganz davon ab, da? nach meiner Rechtsauffassung kein Spielehersteller sich eigenm?chtig ?ber geltendes National-/EU-Recht
hinwegsetzen darf (das gilt auch und explizit bei Einschr?nkungen geltenden Rechts durch eine AGB/ToU), w?rde ich gerne mal eine
Definition des folgenden Absatzes erfahren:

... erkl?ren Sie sich damit einverstanden, dass Blizzard Entertainment das Recht hat, bestimmte Informationen von Ihrem Computer und dessen Bestandteilen abzurufen, einschlie?lich des RAMs Ihres Computers, der Grafikkarte, des Prozessors und der Speichermedien.

a)
Wie genau definiert sich "bestimmte Informationen"?
Solange das nicht detailliert dargelegt wird, ist dieser Absatz f?r mich nicht relevant, bzw. verst??t evtl. auch gegen Datenschutzbestimmungen.

b)
In der Formulierung "und dessen Bestandteilen" kann ich nur erkennen, da? hier Hardwaredaten abgefragt werden, z.B. Hersteller und Seriennummern
dieser Ger?te, die in deren FlashROMs (oder wo auch immer) hinterlegt sind. Dagegen w?re ja nichts einzuwenden.

Eine Abfrage der Prozessliste und Details der laufenden Prozesse, des Inhalts des RAMs, oder z.B. die Abfrage des Fenstertitels eines ge?ffneten Browsers oder Programms ist in meinen
Augen hier jedoch nicht enthalten und somit auch rechtswidrig, wenn sich Scans auf diesen Absatz als Legitimation st?tzen.


Vielleicht liest ja ein Anwalt hier mit und kann mir zu a) und b) evtl. genauere Angaben machen.
 
Last edited:
ich suche jetzt seit 3 tagen intensiv den paragraphen, der es blizzard verbietet meinen ram zu scannen. kann mir wer helfen? ich finde ihn einfach nicht. 1000 botter wissen doch, dass es illegal ist, wenn blizz den ram scannt. da muss doch einer dabei sein, der den paragraphen kennt.
 

das hatten wir doch schon. blizzards systemscans fallen nicht unter diesen leitsatz (es ist im uebrigen kein gesetz, kein paragraph, kein artikel. lediglich ein leitsatz).

blizzards systemscans fallen nicht unter die kategorie heimliche infiltration, da der nutzer mehrmals darauf hingewiesen wird, dass diese scans durchgefuehrt werden.
wenn jetzt einer sagt... "das duerfen die nicht, die koennten ja meine onlinebankingdaten auslesen" das duerfen die. die scanns sind nicht heimlich. du weisst, dass sie durchgefuehrt werden, also bist du dafuer verantwortlich keine onlinebankingtransaktionen durchzufuehren, waehrend du wow spielst.

nochmals. dieser leitsatz untersagt blizzard nicht die scans.

ich suche immernoch ein gesetz.
 
Heimlich bedeutet "ohne dass du es wei?t." WEI?T du, wann Blizz deinen PC scannt, (wenn er mal scannen sollte) ? Wird es dir angezeigt, so im Sinne von "WoW-Warden durchsucht Ihren Computer nach Schadsoftware" ? Um mal Tool Time zu zitieren: "Ich glaube nicht, Tim". Denn in dem Moment, wo es dir angezeigt wird, w?re der Scan sinnlos, weil alle dann den Bot ausschalten w?rden und Hacks deaktivieren. Wenn es dir aber nicht angezeigt wird, wei?t du auch nichts vom konkreten Scan. QED: heimlich. Nur weil du wei?t, dass die Polizei dein Telefon abh?ren K?NNTE und dieses Recht (unter umst?nden) hat, macht es doch das Abh?ren von Telefonen nicht weniger heimlich?!?
 
Heimlich bedeutet "ohne dass du es wei?t." WEI?T du, wann Blizz deinen PC scannt, (wenn er mal scannen sollte) ? Wird es dir angezeigt, so im Sinne von "WoW-Warden durchsucht Ihren Computer nach Schadsoftware" ? Um mal Tool Time zu zitieren: "Ich glaube nicht, Tim". Denn in dem Moment, wo es dir angezeigt wird, w?re der Scan sinnlos, weil alle dann den Bot ausschalten w?rden und Hacks deaktivieren. Wenn es dir aber nicht angezeigt wird, wei?t du auch nichts vom konkreten Scan. QED: heimlich. Nur weil du wei?t, dass die Polizei dein Telefon abh?ren K?NNTE und dieses Recht (unter umst?nden) hat, macht es doch das Abh?ren von Telefonen nicht weniger heimlich?!?

ja. ich weiss. genau wie jeder andere wow spieler auch, wann blizz meinen pc scannt. immer dann, wenn ich wow starte. ich glaube, sogar du weisst das, Tim.
immer wenn ich wow starte besteht die moeglichkeit, dass ich gescannt werde. so hab ich zugestimmt, du auch, Tim.
mit dem telefon bringst du ein exzellentes beispiel. das ist naemlich die heimliche infiltration. du hast nie einem abhoeren deiner telefonleitung zugestimmt. aus diesem grund ist es nur nach richterlicher ermaechtigung zulaessig, Tim.

wuerdest du deinem dorfsheriff jetzt eine ermaechtigung schreiben, dass er dich abhoeren darf, duerfte er sich 24 stunden am tag in deine telefonleitung einklinken. er wuerde es aber wahrscheinlich nicht 24 stunden am tag machen.
so eine ermaechtigung hast du blizzard als dorfsheriff fuer wow gegeben, als du die TOS akzeptiert hast.
du haettest das nicht tun muessen. du haettest die lizenzvereinbarung ablehnen koennen, dir das geld fuer den erwerb zurueckerstatten lassen, und koenntest halt nicht spielen.
 
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