Erz?hl mal nicht so ein Stuss !!
Mein Gott, wer bitte hat dein rechtsempfinden durcheinander gebracht?!
Du hast NULL von der Materie bisher verfolgt, NULL verstanden.
Zu ersteinmal muss gekl?rt werden ob die hier klage anstrebene Firma ?berhaupt dazu berechtigt ist.
Desweiteren ist es NICHT rechtswidrig gegen irgendwelche AGBs zu versto?en.. w?re das der Fall w?rde kaum noch wer in Deutschland sein.
@Bossland: GoGo mach sie alle platt![]()
Der Punkt wurde denke ich nur angezweifelt um das Urteil hinaus zu z?gern.
Ach mist, zu sp?t gelesen.
Bin in Hamburg und habe frei. Fu** wann gehts wieder dahin?![]()
Bossland GmbHich freue mich auch schon riesig auf den ersten Termin am 28.05.2013 vor dem LG M?nchen I ( Uhrzeit 14:15 ## Sitzungssaal 301 ## 3. Stock ## Lenbachplatz 7 )