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Video zur Honorbuddy Entscheidung - Kanzlei Dr. Behrmann & H?rtel

Was am Ende die Wahrheit ist, wird sowieso vom Gericht entschieden.

Oh das w?re sch?n, aber Gerichte entscheiden nicht nach Wahrheit, zumindest nicht in meiner Welt :D

Die Themen AGB's, ToS (Nutzungsbedingungen) und EULA (Endkunden Lizenzvereinbarung) sind eine schwierige Sache.
Das eine regelt wie Kauf, Support und Umtausch funktionieren = AGB, also im Grunde wie das Gesch?ft zustande kommt.
Das andere unter welchen Bedingungen ich eine Ware nutzen darf die mir nicht geh?rt, sondern deren ausschlie?liches Nutzungsrecht ich erwerbe, welches wie gesagt an Bedinungen gebunden ist.
Zu guter Letzt noch die EULA die alles m?gliche noch so deckelt.
Das meiste davon ist - zumindest in Deutschland - total ?berfl?ssig und befriedigt nur das komische amerikanische Rechtssystem.
Die m?ssen auf jedem Kram tausend Warnhinweise haben und noch so d?mliche logische Dinge wie "Achtung: Kaffee kann heiss sein" beachten.

In Deutschland kann man nat?rlich auch all den ganzen Kram auf seine Webseite packen, wie Bossland aber schon korrekt sagte, regelt 90% von dem Kram eh schon bestehendes Gesetz,
womit eine erneute Auflistung nicht n?tig ist.

Gesch?fte ?ber L?ndergrenzen und damit in unterschiedlichen Bereichen der Rechtsprechung sind nicht einfach, noch weniger Software oder Lizenzfragen die doch sehr virtuell sein k?nnen.

Hier geht es nicht um einen schnellen Sieg. Ein positives Ergebnis f?r uns k?nnte durchaus wegweisend f?r viele F?lle in diesen Bereichen sein. Warten wir also mal die h?chste Instanz ab.
Einzig schade ist, dass das Thema arg langwierig ist und enorm viel Zeit und Geld verschlingt, aber Bossland hat diesen Weg eingeschlagen und wird ihn bis zum Ende gehen, egal wie dieses aussehen wird.
 
Oh das w?re sch?n, aber Gerichte entscheiden nicht nach Wahrheit, zumindest nicht in meiner Welt :D

Die Themen AGB's, ToS (Nutzungsbedingungen) und EULA (Endkunden Lizenzvereinbarung) sind eine schwierige Sache.
Das eine regelt wie Kauf, Support und Umtausch funktionieren = AGB, also im Grunde wie das Gesch?ft zustande kommt.
Das andere unter welchen Bedingungen ich eine Ware nutzen darf die mir nicht geh?rt, sondern deren ausschlie?liches Nutzungsrecht ich erwerbe, welches wie gesagt an Bedinungen gebunden ist.
Zu guter Letzt noch die EULA die alles m?gliche noch so deckelt.
Das meiste davon ist - zumindest in Deutschland - total ?berfl?ssig und befriedigt nur das komische amerikanische Rechtssystem.
Die m?ssen auf jedem Kram tausend Warnhinweise haben und noch so d?mliche logische Dinge wie "Achtung: Kaffee kann heiss sein" beachten.

In Deutschland kann man nat?rlich auch all den ganzen Kram auf seine Webseite packen, wie Bossland aber schon korrekt sagte, regelt 90% von dem Kram eh schon bestehendes Gesetz,
womit eine erneute Auflistung nicht n?tig ist.

Gesch?fte ?ber L?ndergrenzen und damit in unterschiedlichen Bereichen der Rechtsprechung sind nicht einfach, noch weniger Software oder Lizenzfragen die doch sehr virtuell sein k?nnen.

Hier geht es nicht um einen schnellen Sieg. Ein positives Ergebnis f?r uns k?nnte durchaus wegweisend f?r viele F?lle in diesen Bereichen sein. Warten wir also mal die h?chste Instanz ab.
Einzig schade ist, dass das Thema arg langwierig ist und enorm viel Zeit und Geld verschlingt, aber Bossland hat diesen Weg eingeschlagen und wird ihn bis zum Ende gehen, egal wie dieses aussehen wird.

Hallo,

wie in meinem letzten Beitrag bereits angesprochen stellt sich der diskutierte Sachverhalt als beinahe grunds?tzliches, juristisches Neuland - zumindest in Deutschland - dar. Ob, wie und warum Gerichte entscheiden obliegt m.M.n. nicht unserer Bewertung. Die Rechtsfindung orientiert sich am Ma?stab der Gesetze und findest durch deren entsprechende Auslegung statt. Berechtigte Zweifel an der Rechtsfindung kann ich durchaus nachvollziehen, doch sind diese dem Ziel einer objektiv- gerechten Bewertung der Streitsache wenig zutr?glich. Denn k?me dies einem ?ffentlichem Aufruf der ?berpr?fung der Rechtsprechungspraxis oder zumindest des betreffenden Gerichts bzw. der Unabh?ngigkeit ebendieses gleich.

Entschieden wird durch die Gerichte nur, wer am Ende nach dessen Meinung gem?? g?ltigen Rechts rechtm??ig gehandelt hat oder eben nicht. Ebenso ist klar, dass sich Gerichtsprozesse in Dtl., wie aber auch in anderen L?ndern f?r beteiligte Parteien oder eine Partei oder auf Grund der Sache der Entscheidung und des zu Grunde liegenden Streitgegenstandes teilweise unverh?ltnism??ig lang ziehen. Die Ursachen daf?r sind in der Rechtsstaatlichkeit an sich oder dem Prozessrecht zu suchen. Wie man diese Prozessl?ngen nutzt obliegt den Parteien selbst in Abh?ngigkeit der von diesen verfolgten Zielstellungen.

Gerade das relativ junge und unausgereifte Internetrecht bzw. Analogien in diesem Bereich oder "Richterrecht" (Rechtsprechung) sind noch unvollkommen sowie verbesserungsw?rdig. Es gilt Pionierarbeit zu leisten durch ad?quate L?sungsfindung in Pr?zedenzf?llen.

Mit freundlichen Gr??en

Lederzwerg
 
Last edited:
Insoweit kann ich dich schon korrigieren Lederzwerg, das Gericht ist unserer Meinung nach befagen, deswegen wurde letzten Freitag ein Befangenheitsantrag an die Zivilkammer 12 des LG Hamburg gestellt.
 
Insoweit kann ich dich schon korrigieren Lederzwerg, das Gericht ist unserer Meinung nach befagen, deswegen wurde letzten Freitag ein Befangenheitsantrag an die Zivilkammer 12 des LG Hamburg gestellt.

Hi,

korrigieren brauchst du mich gar nicht. Denn in Bezug auf diese Streitfrage w?rde ich zu euren Gunsten - einfach Mangels Kausalzusammenhang und Beweis desselben - entscheiden. Aber eine Erw?hnung welche Auswirkung die Beschuldigung der "Quasi Korruption" f?r Auswirkungen hat, wollte ich dennoch anbringen.
Von mir wird durchaus euer Mut in dieser Streitsache bewundert, da euch ja die Chancen bereits in Vorfeld relativ gut bekannt waren. Ich prognostiziere euch schon einmal vorsichtig, dass euer Antrag vermutlich abgewiesen wird.
Wie gesagt, es handelt sich um "Neuland", wenn der Vergleich fehlt ist alles eine Frage der Auslegung durch das Gericht (die beteiligten Richter).
Mithin w?nsche ich euch trotzdem viel Erfolg bei der Prozessfortf?hrung/ dem Instanzenzug und hoffe auf ein sachgerechtes und vor allem ad?quat logisch und objektiv gerechtfertigt begr?ndetes Urteil.

Mit freundlichen Gr??en

Lederzwerg
 
Irgendwie muss ich die ganze Zeit an "The Pirate Bay - AFK" denken, wenn ich das hier lese. Ich hoffe nur, dass Ihr die Sache etwas strukturierter angeht.

Im Endeffekt bin ich bei dem ganzen Thema auch eher geteilter Meinung. Zum einen kann ich Blizzards Vorgehen hier schon verstehen, kein Spieleentwickler m?chte sein spiel "bebottet" bekommen und einen Drittanbietermarkt damit unterst?tzen, auf der anderen Seite sehe ich die Grundlage daf?r doch als sehr fraglich an.
Wenn jetzt die "Spielewelt" als nicht an das national gebundene Recht gekoppelt gilt, und damit erkl?rt wird, dass Blizz einem jede TOS/EULA whatever auftischen kann, die sie will, dann gilt im Umkehrschluss auch, dass das national geltende Recht nicht verhindern kann, dass Bossland seine Software - die mit dieser "Spielewelt" interagiert - auf nationaler Ebene anbieten darf.

Dabei st?tze ich mich auf meinen Menschenverstand und nicht auf eine juristische Ausbildung.

Letztendlich finde ich den vergleich zu einem Autotuner, der sich auf eine bestimmte Marke spezialisiert hat recht passend. Wenn dieser dann an meinen BMW rumwerkelt und, um die Leistung zu steigern, dann erlischt zwar wahrscheinlich der Garantieanspruch beim Hersteller, aber -sofern mit der StVO im Einklang - kann mir BMW dann nicht das Anbieten des Tunings verbieten.
 
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