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Video zur Honorbuddy Entscheidung - Kanzlei Dr. Behrmann & H?rtel

Uhm... wenn ich mir das Video des Rechtsanwalts so ansehe, dann denke ich nur irgendwie: "Sucht euch einen anderen...".
 
Last edited:
ja. ich weiss. genau wie jeder andere wow spieler auch, wann blizz meinen pc scannt. immer dann, wenn ich wow starte. ich glaube, sogar du weisst das, Tim.
immer wenn ich wow starte besteht die moeglichkeit, dass ich gescannt werde. so hab ich zugestimmt, du auch, Tim.
mit dem telefon bringst du ein exzellentes beispiel. das ist naemlich die heimliche infiltration. du hast nie einem abhoeren deiner telefonleitung zugestimmt. aus diesem grund ist es nur nach richterlicher ermaechtigung zulaessig, Tim.

wuerdest du deinem dorfsheriff jetzt eine ermaechtigung schreiben, dass er dich abhoeren darf, duerfte er sich 24 stunden am tag in deine telefonleitung einklinken. er wuerde es aber wahrscheinlich nicht 24 stunden am tag machen.
so eine ermaechtigung hast du blizzard als dorfsheriff fuer wow gegeben, als du die TOS akzeptiert hast.
du haettest das nicht tun muessen. du haettest die lizenzvereinbarung ablehnen koennen, dir das geld fuer den erwerb zurueckerstatten lassen, und koenntest halt nicht spielen.

Keine Ahnung wo du zugestimmt hast, ich jedoch habe nach AGB Recht beim Kauf der Software nichts zugestimmt.
 
Keine Ahnung wo du zugestimmt hast, ich jedoch habe nach AGB Recht beim Kauf der Software nichts zugestimmt.

AGB nicht gleich TOS
AGB nicht gleich EULA

AGB gleich AGB
Tos gleich TOS
EULA gleich EULA

Beim kauf der software akzeptierst du die AGB des Haendlers. du bist selbst einer, du solltest das wissen.
diese AGB sollte ausfuehren, wann und wie ein produkt zurueckgegeben werden darf.

ich hab im uebrigen nie eine AGB gesehen, als ich HB gekauft habe.

TOS, EULA, kommen erst viel spaeter zur tragkraft. naemlich dann, wenn der dienst genutzt wird(TOS) oder dann, wenn die lizenz erworben wird (EULA)

Mit dem kauf der software akzeptierst du also die AGB des haendlers.
das recht, die software zu installieren. und zu nutzen.

um die software im vollen umfang nutzen zu koennen brauchst du aber auch noch einen account. den hast du nie im geschaefft gekauft.
mit der erstellung dieses accounts akzeptierst du die TOS und EULA.
Akzeptierst du sie nicht, kannst du nicht spielen (auf offiziellen servern)

akzeptierst du sie, weisst du, dass blizz deinen computer scannt. du weisst was sie scannen, und du weisst wann sie scannen.
da ist immernoch nichts heimliches.
 
Last edited:
Was ist denn wenn AGB, TOS und EULA gegen geltendes Recht versto?en bzw. sittenwidrig sind? Soweit mir bekannt ist, werden solche einseitigen Vereinbarungen von deutschen Gerichten sehr oft f?r ung?ltig erkl?rt.
 
Was ist denn wenn AGB, TOS und EULA gegen geltendes Recht versto?en bzw. sittenwidrig sind? Soweit mir bekannt ist, werden solche einseitigen Vereinbarungen von deutschen Gerichten sehr oft f?r ung?ltig erkl?rt.

Richtig.

und gegen welches geltende recht verstossen die EULA oder TOS? gegen keines. sittenwiedrig sind sie auch nicht.
und kommt jetzt nicht wieder mit heimlicher infiltration.
dieser leitsatz des bvg bezieht sich auf staatliche spionage, sowie viren und trojaner. wo ohne wissen des nutzers systemscans welcher art auch immer durchgefuehrt werden.
blizzard gibt an, dass solche scans durchgefuehrt werden. das verstoesst gegen kein gesetz. es liegt beim nutzer dieses zu akzeptieren, und zu spielen, oder es nicht zu akzeptieren und den dienst nicht in anspruch zu nehmen.
im letzteren fall kann die software zurueck gegeben werden. der lizenzschluessel wird erst aktiviert, nachdem die TOS/EULA akzeptiert wurden.
 
Last edited:
Mit Besserwisser zu streiten ist einfach sinnloss, beim Kauf wird die AGB akzeptiert, und zwar die WOW AGB welche TOS und EULA umfasst, da keine dort ausliegt und keine am Spiel angebracht ist, gibt es keine, wird keine akzeptiert.

Honorbuddy braucht keine AGB, unsere Gesch?ftsbedingungen richten sich an deutsches Recht, das deffiniert ja schon alles.


Ggf. auch mal VZBZ gegen EA anschauen, EA muss f?r neue Spiele im Handel ein Booklet auf der R?ckseite des Spiels anbringen, und in diesem Booklet sind die AGB enthalten, umsonst machen die das mit sicherheit nicht

vzbv mahnt Spielehersteller Electronic Arts ab - Pressemitteilungen - Internet - Digitale Welt - Themen - vzbv

Und EA maht das sicherlich NICHT aus Philantropie .... indem Sie die Bedingungen der VZBZ akzeptiert haben

[h=3]Gesch?ftsbedingungen m?ssen Teil des Kaufvertrages sein[/h]Der vzbv beanstandet au?erdem die g?ngige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu sp?t, denn nach deutschem Recht m?sse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gew?hrleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss ?ber problematische Klauseln informieren k?nnen.

Aber wie oben schon erw?hnt, es hat keinen Sinn mit dir zu streiten, ich streite da doch lieber mit den Gerichten.
 
Ich denke hier geht es nicht darum zu streiten :) Was cg1203im von sich gibt klingt f?r mich ?brigens zu nahezu 100% richtig und schl?ssig (was ich von dem Anwalt von dem Video nicht behaupten kann).
Wie gesagt es geht hier keineswegs darum jemanden fertig zu machen oder gar zu streiten, wir sitzen schlie?lich alle im selben Boot :)
Es geht vielmehr darum die Wahrheit herauszufinden bzw. was richtig und was falsch ist.
Wenn man etwas ?ber den Tellerrand (WoW) hinausblickt, erkennt man, dass man eigentlich nie die TOS/EULA beim kauf akzeptiert. Das EA Beispiel ist zwar nicht au?er acht zu lassen, jedoch gibt es weitaus gr??ere Beispiele bei denen es derzeit so l?uft. Wenn man sich ein Microsoft Produkt kauft wie Windows oder Office - akzeptiert man beim Kauf auch keine TOS/EULA. Dort ist es eben geanu so wie cg1203im beschreibt... man kauft es und akzeptiert damit die AGB des H?ndlers. Nun legt man die CD ein und wird zu aller erst gebeten die TOS/EULA zu akzeptieren, hab ich damit ein Problem fahre ich zum H?ndler und geb es zur?ck.
So lief es schon immer und wenn das nach all den Jahren wirklich gesetzeswidrig werden sollte, h?tten so einige Konzerne ein Problem bzw. wir w?rden in Zukunft Romane von AGB/TOS/EULA an spielen kleben sehen.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ich dem Scannen des PCs zugestimmt habe und Blizzard somit das Recht hat. Ich werfe da mal ein Beispiel in den Raum welches einige vielleicht nochmal zum ?berdenken bewegt:
Man kauft sich ein Antiviren Programm beim H?ndler...
Beim Kauf habe ich nicht akzeptiert das dieses Programm meine Daten scannt. Beim installieren werde ich dort aber zustimmen m?ssen und diese Programme scannen weitaus mehr als der WoW Client. Ist im Grunde genommen genau die selbe Situation. Ich kaufe Software, stimme beim Installieren dem Scanvorgang zu und diese scannt dann wann sie m?chte. Auch hier wei? ich nicht genau wann sie was scannt (au?er ich werfe von Hand nen Scan an) und trotzdem ist es legal. Oder sind pl?tzlich alle Antiviren-Programme illegal weil ich dem Scannen nicht beim Kauf zugestimmt habe.

Ich w?rde auch gerne einen Paragraphen sehen welcher das verbietet (das ist nicht b?se gemeint). Ich lasse mich gerne eines besseren belehren wenn es denn auch glaubw?rdig begr?ndet werden kann - ich sch?tze cg1203im geht es da genauso. Der Auszug von wegen "heimlich" trifft auch in meinen Augen nicht zu da ich es akzeptiert habe und/oder dar?ber in Kenntnis gesetzt wurde.

Wie ist denn eigentlich der Kern der Verhandlung bzw. die Strategie. Habe bislang noch nicht herausgefunden wie das aussieht. Mein Eindruck ist Blizzard klagt wegen des Verkaufs von illegaler Drittanbietersoftware und eure Strategie ist deren Eula/TOS als nicht rechtskr?ftig erkl?ren zu lassen? Also hab ich das richtig verstanden oder gibt es andere Wege den Prozess zu gewinnen?
 
Dein Vergleich mit Virenscannern hinkt aber schon etwas.
Wenn ich mir so eine Software kaufe, dann habe ich eine bestimmte Erwartungshaltung (Auffinden von Viren) und akzeptiere, da? dazu das Programm meinen Rechner scannen *muss*.
Was da genau geschieht, kann man einsehen oder im Log nachlesen.
In der Regel geschieht nach einem Fund alles vor Ort auf deinem Rechner (Quarant?ne, L?schung, etc.), ebenfalls nach deiner Zustimmung.
Kein Virenprogramm wird ohne deine Zustimmung irgendwas an einen Dritten weiterpetzen!

Da liegt der Knackpunkt.
Bei Blizzard kann man weder was einsehen, noch verhindern, da? n?tige, unn?tige und nicht WoW-relevante Daten in welchem Umfang auch immer an Blizzard weitergegeben werden.
 
Wenn ich mir ein Spiel kaufe, erwarte ich ncht Romane zu lesen, was mir alles in diesem Spiel nicht erlaubt ist, und wie gesagzt, dein Microsoft Beispiel macht es nicht besser, nur weil es jeder macht, bedeutet es eben nicht dass es vom Gesetzgeber so vorgesehen ist, ist es auch nicht. Wird bei h?heren Gerichten dann hoffentlich auch so best?tigt.

Und mehr als 3 mal euch den Link zu posten, der das Scannen von Daten auf dem Heimrechner verbietet, kann ich auch nicht machen.

Das Virenscannerbeispiel macht es auch nciht richtiger, du kannst jetzt eiden einzelnen Spiele und Softwarehersteller aufz?hlen der es so macht.

Ich wiederhol es jetzt wieder, noch ein mal, vielleicht wird es so besser, bei dir scheint es ja mental zu helfen, wenn du mehrere Firmen aufz?hlst, die es so machen.


Und jetzt kommen wir zu den Fakten, BGB ?305 BGB - Einzelnorm

[h=1]? 305 Einbeziehung Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen in den Vertrag[/h]
(1) Allgemeine Gesch?ftsbedingungen sind alle f?r eine Vielzahl von Vertr?gen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichg?ltig ist, ob die Bestimmungen einen ?u?erlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Gesch?ftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss1.die andere Vertragspartei ausdr?cklich oder, wenn ein ausdr?cklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverh?ltnism??igen Schwierigkeiten m?glich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.der anderen Vertragspartei die M?glichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine f?r den Verwender erkennbare k?rperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen ber?cksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.



(3) Die Vertragsparteien k?nnen f?r eine bestimmte Art von Rechtsgesch?ften die Geltung bestimmter Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
 
lieber bossi, ich will ja auch nicht streiten. aber...

dein dreimaliges posten eines leitsatzes macht das scannen immernoch nicht heimlich, und verbietet es nicht.
und nochmal zu deinen agb's.
der kauf der software, und der erwerb einer spielelizenz sind 2 voneinander unabhaengige vorgaenge. beim erstellen der spiellizenz sind die agb's des softwarekaufs irrelevant.
du kannst eine spielelizenz erstellen, ohne die software gekauft zu haben.

beim erstellen der spiellizenz akzeptierst du den endnutzerlizenzvertrag. und der sagt ganz eindeutig, dass du gescannt werden wirst. und auch das verstoesst gegen kein geltendes recht. es stellt sicher, dass der leitsatz, den du so gerne postest nicht zur anwendung kommen kann.
edit: du kannst einen account(spiellizenz) nicht kaufen. der account wird immer eigentum blizzards sein. du erwirbst lediglich die lizenz, den account nach blizzards regeln zu nutzen.

du sagst hier, dass hoehere gerichte das HOFFENTLICH bestaetigen. die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
fakt ist jedoch, dass niedere gerichte dieses nicht bestaetigen.

hoffen darf man ja. aber die realitaet sieht anders aus. auch, wenn du moechtest, dass blizz heimlich scannt. es ist nicht so.
 
Last edited:
@ cg1203im du magst ja recht haben aber wie wahr es den vorher als du noch keinen Battle.net Account gebraucht hast und das mit dem Scannen stelle ich mir auch nicht gerade fair vor oder besser gesagt als erlaubt das sie alle Prozesse scannen ich habe sehr viel im Hintergrund laufen wie z.b xfire, ts usw klar es ist nichts schlimmes aber wenn man mal bedenkt das sie eventuell doch auch auf andere Daten zugreifen k?nnen ist es nicht mehr legal

Desweiteren wie Bossland sagt wenn ich mir ein Spiel kaufe mag ich nicht erst noch sehr lange Texte lesen siehe Steam hatte damals auch gesagt das xfire nicht genutzt werden darf wenn man counterstrike spilet und was ist jetzt ? sie haben sich anscheinend eines besseren belehren lassen.

Blizzard will einfach Sein/Ihr recht durchsetzen und meinen das kleine Unternehmen oder auch spieler sich alles gefallen lassen und sich nicht wehren dies tut Bossland nun nicht und mag sein Recht oder das recht aller durchsetzten

Es sei dahin gestellt ob er es hat oder blizzard nur sollte Blizzard nicht immer denken das sie als grosses Unternehmen mehr rechte haben als andere Unternehmen/Kunden

Ich finde es alleine Bei Blizzard schon traurig wenn sie einen Bannen und man dann auch noch auf Ihre ABG?s anspricht die sie ja haben nicht mal ein GM oder ein Senoir GM darauf eingeht sondern man immer wieder die Selben Standard Nachrichten erh?lt.

Beste Beispiel ich bin seit 4 wochen wenn nicht l?nger dran und versuche meinen 2 ten Account wieder zubekommen sie reagieren nicht ma auf meine E-Mails weil ich einfach mal sage ich habe rechte und die m?chte ich auch durchsetzten.

Es kommt nur als Antwort in einer Woche der fall wurde ?berpr?ft und weitere Nachrichten werden nicht beantwortet

Frage Blizzard mal danach was den mit der software gemacht wurde und zu welcher Zeit du bekommst keine Anst?ndige Antwort die GM?s fallen dir ins wort oder werden unfreundlich.
 
Das mit den mehreren Vertr?gen erschlie?t sich ausser Blizzard, keinem.

Ich gehe zum Laden, kaufe eine leere CD, einen Datentr?ger f?r 80 EUR, erster Vertrag. Ich bekomme eine wertlose CD.

Der zweite Vertrag, so wie Ihn dann Blizzard will, ist dann der Entscheidende f?r Blizzard, ich bekomme wieder nichts ausser 40 Seiten lang beschrieben, was ich NICHT tun soll. So l?uft es aber nicht.
 
Wie kann man sicher sein, dass Blizzard nicht mehr scannt als sie selber angeben? Bei unseren Datenschutzbestimmungen k?nnte dies ein Knackpunkt sein, den hier Blizzard meiner Meinung nach (bewu?t?) au?er Acht gelassen hat.
 
Wie kann man sicher sein, dass Blizzard nicht mehr scannt als sie selber angeben?
...
In dem man WoW reverst ("dekompiliert") und sich den Code genau anschaut. Genau das was die HB Entwickler machen. Es ist genau bekannt was Blizzard scannt.
 
Boah ey cg1203im
Tut mir leid das ich das jetzt mal so offen sage aber bitte halte mal dein Maul keinen Interessiert es hier was du schreibst. Bossland hat es mehrfach wiederholt wenn du es baer trotzdem besser weisst dann biete dich doch als Hobbyjurist an. Achnee mit nem 5er Zeugnis auf der Sondi wird das wohl auch nichts. An Bosslands stelle h?tte ich dein Forum Profilschon lange dicht gemacht also halt einfach dein Maul und glaub mal was man dir sagt du machst dich gerade im ganzen Forum l?cherlig..

Und du machst dich mit so einem post nicht l?cherlich?
Gehst du immer so mit Leuten um, die eine andere Meinung haben?

Wenn ich dir jetzt sage, dass ich die These des abiotischen ?ls vertrete, werde ich dann auch als 5,0 Sondi abgestempelt?
 
Ich denke, wir drehen uns diesbz?glich nur im Kreis.
Es ist nicht rechtens und gut is :)

Alles andere erledigt Bossi mit seiner Armee von Developern und Anw?ltern, um den S?cken vom Schneesturm entgegen zu treten. Mein gr??er Respekt, Bossi!
 
Ich denke, wir drehen uns diesbz?glich nur im Kreis.
Es ist nicht rechtens und gut is :)

Alles andere erledigt Bossi mit seiner Armee von Developern und Anw?ltern, um den S?cken vom Schneesturm entgegen zu treten. Mein gr??er Respekt, Bossi!

Ob dies rechtens ist oder nicht wird sich erst noch zeigen. ;)
Sicher sitzen hier im Botterforum fast nur Leute die Bossland im Recht sehen und die gerne m?chten das er gewinnt. Ich aus meiner absoluten Laiensicht w?rde es ihm auch w?nschen - aber ?ber Recht und Unrecht entscheiden in Deutschland zum Gl?ck (meist) die Gerichte.
Solche Threads bewirken nat?rlich nichts anderes, als das sich die Sympathisanten der verschiedenen Parteien mit Argumenten bewerfen. Bringen tut das auch nicht wirklich was.
Mein Rat: F??e hoch und gucken was passiert. ;)
 
Hallo,

die derzeitige Praxis der Onlinespiele- AGB ist nicht nur in Bezug auf WoW umstritten.
Es gibt selbstverst?ndlich gerade auf Grund des hohen Abstraktionscharakters des dt. Rechts keinen konkreten Paragraphen (?) der explizit das Auslesen/ Scannen/ Untersuchen etc. des Arbeitsspeichers (RAM) untersagt. Es gibt aber durchaus ?, welche die Privatsph?re der Rechtssubjekte in Dtl. zu sch?tzen versuchen bzw. sch?tzen sollen.

Die Gesch?fts- und Handlungspraxis des WoW Vertreibers Blizzard ist in dem Punkt streitig, dass unklar formulierte Rechte seitens des K?ufers zugebilligt werden sollen, welche aber zus?tzlich nur unzureichend konkretisiert sind und beim Kauf der Software selbst nicht einsehbar sind.

Folglich stellt sich die Frage, inwiefern es ma?geblich ist, ob weitergehende Nutzungsvereinbarungen/ Einschr?nkungen und Bedingungen schon beim Kauf der Software vorliegen m?ssen. Auch dies ist grunds?tzlich umstritten. Einzelne Pr?zedenzf?lle zeigen aber die Tendenz auf, dass eine hinreichend konkrete Einsicht f?r den K?ufer bereits dann vorliegen muss, wenn das Produkt physisch/ virtuell erworben wird und nicht erst bei dessen sp?ter erfolgender Registrierung.

Grunds?tzlich richtig ist auch, dass die AGB/ Eula wie auch immer man es nennen mag, die f?r die Anmeldung eines Online Kontos akzeptiert werden m?ssen, extra zu betrachten sind. Es sei denn, dieses Konto/ Account wird zwingend f?r die Nutzung des gekauften Spiels ben?tigt.

Die hier zum Teil vorherrschende Unsachlichkeit und Unsch?rfe - besonders in Bezug auf rechtlich h?chst umstrittene Fragestellungen - l?sst zu h?chster Vorsicht an mahnen. Sofern es keine h?chstrichterliche Rechtsprechung, kein regelndes Gesetz oder ?hnliches gibt, bleibt die Wirksamkeit bzw. Rechtm??igkeit o.g. Ma?nahmen fraglich und umstritten.

Mit freundlichen Gr??en

Lederzwerg
 
Hallo,

die derzeitige Praxis der Onlinespiele- AGB ist nicht nur in Bezug auf WoW umstritten.
Es gibt selbstverst?ndlich gerade auf Grund des hohen Abstraktionscharakters des dt. Rechts keinen konkreten Paragraphen (?) der explizit das Auslesen/ Scannen/ Untersuchen etc. des Arbeitsspeichers (RAM) untersagt. Es gibt aber durchaus ?, welche die Privatsph?re der Rechtssubjekte in Dtl. zu sch?tzen versuchen bzw. sch?tzen sollen.

Die Gesch?fts- und Handlungspraxis des WoW Vertreibers Blizzard ist in dem Punkt streitig, dass unklar formulierte Rechte seitens des K?ufers zugebilligt werden sollen, welche aber zus?tzlich nur unzureichend konkretisiert sind und beim Kauf der Software selbst nicht einsehbar sind.

Folglich stellt sich die Frage, inwiefern es ma?geblich ist, ob weitergehende Nutzungsvereinbarungen/ Einschr?nkungen und Bedingungen schon beim Kauf der Software vorliegen m?ssen. Auch dies ist grunds?tzlich umstritten. Einzelne Pr?zedenzf?lle zeigen aber die Tendenz auf, dass eine hinreichend konkrete Einsicht f?r den K?ufer bereits dann vorliegen muss, wenn das Produkt physisch/ virtuell erworben wird und nicht erst bei dessen sp?ter erfolgender Registrierung.

Grunds?tzlich richtig ist auch, dass die AGB/ Eula wie auch immer man es nennen mag, die f?r die Anmeldung eines Online Kontos akzeptiert werden m?ssen, extra zu betrachten sind. Es sei denn, dieses Konto/ Account wird zwingend f?r die Nutzung des gekauften Spiels ben?tigt.

Die hier zum Teil vorherrschende Unsachlichkeit und Unsch?rfe - besonders in Bezug auf rechtlich h?chst umstrittene Fragestellungen - l?sst zu h?chster Vorsicht an mahnen. Sofern es keine h?chstrichterliche Rechtsprechung, kein regelndes Gesetz oder ?hnliches gibt, bleibt die Wirksamkeit bzw. Rechtm??igkeit o.g. Ma?nahmen fraglich und umstritten.

Mit freundlichen Gr??en

Lederzwerg

Thumbs up. Mit einer solchen Darbietung kann man auch mal etwas anfangen :)

@ Shaine: Im Gegensatz zu Dir hat sich hier keiner beleidigt was einem Ausschluss rechtfertigen w?rde. Man kann auch die Kirche im Dorf lassen, hier werden Meinungen diskutiert und es gibt Leute die andere Meinungen sehr wohl interessiert.
Was am Ende die Wahrheit ist, wird sowieso vom Gericht entschieden.
 
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