Linoolosemail
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naja muss dann nur die M?glichkeit haben an die Updates zu kommen.Weil die d?rfen ja auch nicht an die deutschen IP mehr ausgeliefert werden
werden sie aber nicht, da bossland kein multimilliardenkonzern ist, der sich jedes beliebige urteilkaufen kann.
ausserdem, umso sp?ter die "instanzen sind" (weiter fortgeschritten) umso ?lter die richter = umso weniger ahnung von sowas, und
denen gehts dann nur noch um ohh armes blizzard, na da m?ssen wir aber was machen!
oh, hat mami dir vorgelesen und papi nen text aufgesetzt?
w?rde es um recht gehen und w?rden intelligente menschen entscheiden, dann w?rde es gar keinen solangen prozess geben.
ein bot ist kein cheat, ende.
naja, kannst du eh nicht nachvollziehen, intelligent undso ist dir ja fremd
Ich w?rde lieber meine Rechte in Deutschland wahr nehmen, und dann warten wir mal was das OLG oder ggf. der BGH dazu sagt.
Ich w?rde lieber meine Rechte in Deutschland wahr nehmen, und dann warten wir mal was das OLG oder ggf. der BGH dazu sagt.
also wenn ich das richtig verstehe sollte der honorbuddy von der schweiz aus auch zuk?nftig gehen?
Ich denke eher, er fragte ob er HB aus der Schweiz aus weiternutzen kann.
Das Urteil beschr?nkt sich ausschlie?lich auf dem Territorium der BRD. Die Schweiz geh?rt nicht dazu.