BattlenetEU
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Ich habe mich ein wenig erkundigt und muss schon sagen, Blizzard nimmt sich wenn es um das *****en geht eine Menge an Freiheiten heraus die eigentlich so garnicht erlaubt sein sollten. Beispiel :
Angenommen ich habe ein *****programm offen, benutze es jedoch nicht oder verwende es aktiv, hat Blizzard also das Recht mir meinen Account zu sperren nur weil ich dieses Programm geöffnet habe es aber nicht nutze? Okay! Klasse.
Ist das überhaupt möglich NUR den Blizzard Prozess zu scanne, ich denke nicht, denn ein Scan kann alle weiteren Informationen vom Computer preisgeben, sollte wohl also auch nicht ganz legaol sein.
Wir unterschreiben hier also das wir Blizzard Erlauben unsere Privatsphäre zu opfern nur damit die einen Anhang finden um *****er zu erfassen?! Kann doch nicht sein oder?
(iii) die Windows Prozessliste, um festzustellen, ob ein *****- oder Hackprogramm gegenwärtig unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen geöffnet ist.
Angenommen ich habe ein *****programm offen, benutze es jedoch nicht oder verwende es aktiv, hat Blizzard also das Recht mir meinen Account zu sperren nur weil ich dieses Programm geöffnet habe es aber nicht nutze? Okay! Klasse.
(i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, „RAM“), der mit dem Blizzard Spielprogramm belegt ist, um zu prüfen, ob das Blizzard Spielprogramm unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen verändert oder „gehackt“ wurde;
Ist das überhaupt möglich NUR den Blizzard Prozess zu scanne, ich denke nicht, denn ein Scan kann alle weiteren Informationen vom Computer preisgeben, sollte wohl also auch nicht ganz legaol sein.
Wir unterschreiben hier also das wir Blizzard Erlauben unsere Privatsphäre zu opfern nur damit die einen Anhang finden um *****er zu erfassen?! Kann doch nicht sein oder?






