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BGH Urteil wurde am 12.01.2017 verkündet

bossland

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Hallo Buddies,

leider hat der BGH in Karlsruhe insoweit dem OLG Hamburg recht gegeben, dass der Vertrieb und der Verkauf von Honorbuddy in Deutschland wettbewerbswidrig ist.
Der BGH hat die Markenrechtsverletzung aber zurück zum OLG Hamburg verwiesen.

Was bedeutet das nun?

Das bedeutet, dass in wenigen Augenblicken die deutsche Version nicht mehr lauffähig sein wird, die Authentifizierungsserver werden keine Anfragen von Honorbuddy aus Deutschland annehmen. Die Verkaufsseite wird auch geändert, so das der Verkauf nicht mehr möglich ist.

Nun, leider habt Ihr als Deutsche leider den Nachteil, dass Ihr die einzigen seid, die nicht in den Genuss kommen Honorbuddy und Demonbuddy zu benutzen.

Es wird wohl noch einige Wochen oder Monate dauern, bis der BGH seine Urteilsgründe veröffentlicht, das ist insoweit spannend, als dass es uns aufzeigt, was wir falsch gemacht haben und wie wir es richtig machen müssen, nach deutschem Wettbewerbsrecht, wenn denn überhaupt möglich.

Die, die bereits eine Lizenz der deutschen Version erworben haben, können diese gern gegen ein anderes Produkt eintauschen, dabei kommen nur,

Honorbuddy Lifetime;
Honorbuddy DE Lifetime;
Honorbuddy DE 1 Jahr Lizenzen in Frage. Diese können aber gern auch rückerstattet werden, wir werden eine zeit-anteilige Rückerstattung vornehmen. Bei den Lifetimes gehen wir von einem durchschnittlichen Lebenszyklus von 5 Jahren aus.

Nochmal betone Ich, dass es noch nicht vorbei ist. Die Bossland GmbH wird weiterhin Ihre Produkte weiterentwickeln und weltweit (außer Deutschland) anbieten, dies ist sogar bestärkt durch das Urteil des BGH I ZR 25/15 möglich.

Abgesehen von der heutigen Entscheidung, hat der BGH gestern in der Sache Blizzard vs. Zwetan Letschew, entschieden dass:

Nach § 69d Abs. 3 UrhG darf der zu Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms Berechtigte die Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms, zu denen er nach dem Lizenzvertrag berechtigt ist, auch dann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers vornehmen, um das Funktionieren dieses Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen und die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn er dabei gewerbliche oder berufliche Zwecke verfolgt und der Lizeznvertrag lediglich eine Nutzung des Programms zu privaten Zwecken gestattet.

Die Bestimmung des § 69d Abs. 3 UrhG ist allein auf Computerprogramme und nicht auf andere Urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen anwendbar. Die Vervielfältigung eines Computerspiels, das nicht nur aus einem Computerprogramm besteht, sondern auch andere urheberrechtlich geschutzte Werke oder Leistungen erhält, ist daher hinsichtlich der Vervielfältigung der anderen Werke oder Leistungen nicht nach § 69d Abs. 3 UrhG zulässig.

Das bedeutet, dass es nun amtlich ist, Reverse Engineering kann bei Computerspielen gemacht werden, es wird von § 69d Abs.3 gedeckt, solange man nur den Programmcode, d.h. z.B. die EXE untersucht und dabei keine audio-visuellen Elemente lädt und anzeigt. Das sahen bis jetzt die gängigen Landgerichte und Oberlandesgerichte anders, Sie meinten, dass Computerspiele Filmwerke seien und jegliche Untersuchung nicht von §69d Abs. 3 gedeckt sei.

Es tröstet natürlich nicht darüber hinweg, dass die Deutschen hier die Leidtragenden sind, da sind wir leider machtlos. Aber wir werden uns die Urteilsgründe genauestens anschauen und entscheiden wie die nächsten Schritte sind. Bis dahin sehen wir davon ab Honorbuddy als Ganzes in Deutschland zu vertreiben und anzubieten.
 
Bin mal gespannt auf die Widrigkeit die hier vorliegen soll, bzw wie das Gericht begründet.
Naja uns verbietet es ja nicht die Nutzung ;)
Könnt ihr die DE Version endlich weg lassen und habt bissel weniger Arbeit.
 
Die Begründung wird noch kommen, das OLG Hamburg hatte es darauf abgezielt zu sagen, dass die bloße Möglichkeit und Annahmen dass eine Behinderung vorliegen kann, ausreicht. Es muss nicht bewiesen oder begründet werden.

Mal schauen wie der BGH begründet.
 
leider hat der BGH in Karlsruhe insoweit dem OLG Hamburg recht gegeben, dass der Vertrieb und der Verkauf von Honorbuddy in Deutschland wettbewerbswidrig ist.
Dumme Frage: Bezog sich das wirklich nur auf den Namen des Produkts?
Wenn ja, warum nennt ihr ihn nicht einfach in z.B. "HarryPotty" um und verkauft weiter?

Mag sein, daß dann der ganze Reigen von vorne anfängt, aber es schafft wieder ein paar Jahre Zeit.
 
trauert doch FAST keiner nach , da die meisten auf VPN und co schon längst umgestiegen sind ODER HB den rücken gekehrt haben !
 
Mal abgesehen davon,dass viele ehemaligen Leute den Bot wahrscheinlich eh nicht mehr nutzen weil sie einfach nicht mehr bereit sind so viele Accounts wegzuschmeißen,frage ich mich wie kann sowas denn sein?

Das soll eine ernste Frage sein,ich kenne mich mit diesen Rechtlichen Sachen nicht aus,aber wie kann es denn sein,dass ein Deutsches Produkt von einer Amerikanischen Firma für DEUTSCHE gesperrt wird und alle anderen es noch weiter erwerben/nutzen dürfen.
Wäre nett wenn mir das mal jemand in Stichpunkten beantworten kann.

Grüße,
Pdub1
 
@Pdub1

Blizzard versucht mit allen Mitteln die Bossland GmbH in den Bankrott zu treiben, damit Sie keinen Wettbewerb haben und damit alle Einnahmen bei Ihnen verbleiben, da gibt es viele Möglichkeiten, wie;

Vertragsrecht - Blizzard behauptet vor Gericht, ich hätte einen Vertrag mit Blizzard geschlossen, in dem ich mich verpflichte keine Bots herzustellen. Das Vertragsrecht ist nicht auf Deutschland begrenzt, hätte ein Gericht das für wahr erachtet. Der einzige Fall diesbezüglich betraf Stormbuddy und wurde von uns gewonnen, unsere Schadenersatzklage gegen Blizzard wird am 25.01.2017 verhandelt.

Wettbewerbsrecht - Das Wettbewerbsrecht ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) festgehalten, deutsche Gerichte können bei UWG Sachen nur innerhalb der Grenzen der BRD entscheiden. Deswegen ist eine von Gericht festgestellte Wettbewerbsbehinderung auch nur innerhalb Deutschlands zu beanstanden und zu verbieten. Das haben wir hier mit Honorbuddy.

Das Urheberrecht - Das Urheberrecht ist im UrhG (Urheberrechtsgesetz) festgehalten, dort hat der BGH soeben entschieden, dass wir den Softwareteil der Clients analysieren dürfen, d.h. auch Änderungen an der Struktur von WOW und von Warden können so beobachtet werden, höchstrichterlich. Das haben uns bis dato alle anderen Gerichte nicht gegönnt.

Somit ist zu erklären, warum nur Deutschand betroffen ist, die Kompetenz des Gerichts reicht bei UWG Fragen nur innerhalb der Grenzen der BRD.
 
Blizzard versucht mit allen Mitteln die Bossland GmbH in den Bankrott zu treiben, damit Sie keinen Wettbewerb haben und damit alle Einnahmen bei Ihnen verbleiben, da gibt es viele Möglichkeiten, wie;
Das ist doch unsinnig.
Die Einnahmen von Blizzard stammen aus den Monatsgebühren und den Verkäufen von Pets/Mounts und Gebühren für Charactertransfer.
Wenn jetzt Leute Botten hält sie das bei Stange und generiert zusätzliche Accounts die es sonst wahrscheinlich nicht geben würde, die dann auch brav Abos zahlen und neue Keys.
Insofern seh ich da nicht wie die Bossland GmbH Blizzard Geld wegnimmt :confused:
 
Die Gefahr die Blizzard hier sieht, bzw die Begründung ist, dass Spieler aufhören könnten zu Spielen weil andere einen Bot benutzen und das Spiel
dadurch an Interesse verlieren könnte. Ebenso sieht es keine Firma gerne, und da ist Blizzard spitzenreiter, wenn man mit Ihren Spielen Geld verdient.
Klar wird hier nicht WoW vertrieben, aber die Bots sind eben für WoW gebaut.
 
Ich sehe die Gefahr eher in einem "zu leichten" Spiel, das Blizzard über die Jahre eingeführt hat :) Damals als man noch knobeln musste welche Items am besten miteinander kombiniert werden und nächtelang an einem Boss gekämpft hat ohne LFR und seine Frustrationen.
Man müsste es differenzierter angehen als mit der großen Keule und sich wieder auf die klassischen Bangründe "Schädigung der Ingamewirtschaft und Goldselling" konzentrieren tät ich sagen.
Wenn die Preise im Keller sind ist das schlimmer als wenn jemand für den nächsten Raid nen Schwung Kessel zusammenfarmen lässt während er schläft.
 
@Pdub1

Blizzard versucht mit allen Mitteln die Bossland GmbH in den Bankrott zu treiben, damit Sie keinen Wettbewerb haben und damit alle Einnahmen bei Ihnen verbleiben, da gibt es viele Möglichkeiten, wie;

Vertragsrecht - Blizzard behauptet vor Gericht, ich hätte einen Vertrag mit Blizzard geschlossen, in dem ich mich verpflichte keine Bots herzustellen. Das Vertragsrecht ist nicht auf Deutschland begrenzt, hätte ein Gericht das für wahr erachtet. Der einzige Fall diesbezüglich betraf Stormbuddy und wurde von uns gewonnen, unsere Schadenersatzklage gegen Blizzard wird am 25.01.2017 verhandelt.

Wettbewerbsrecht - Das Wettbewerbsrecht ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) festgehalten, deutsche Gerichte können bei UWG Sachen nur innerhalb der Grenzen der BRD entscheiden. Deswegen ist eine von Gericht festgestellte Wettbewerbsbehinderung auch nur innerhalb Deutschlands zu beanstanden und zu verbieten. Das haben wir hier mit Honorbuddy.

Das Urheberrecht - Das Urheberrecht ist im UrhG (Urheberrechtsgesetz) festgehalten, dort hat der BGH soeben entschieden, dass wir den Softwareteil der Clients analysieren dürfen, d.h. auch Änderungen an der Struktur von WOW und von Warden können so beobachtet werden, höchstrichterlich. Das haben uns bis dato alle anderen Gerichte nicht gegönnt.

Somit ist zu erklären, warum nur Deutschand betroffen ist, die Kompetenz des Gerichts reicht bei UWG Fragen nur innerhalb der Grenzen der BRD.


Ich danke dir vielmals. So nun kann man das alles so ein bisschen nachvollziehen.
Wenn man sich mit all dem nicht auskennt,versteht man nur Bahnhof^^ so ähnlich wie wenn mir ein Raketenwissenschaftler versuchen würde zu erklären,wie man eine Rakete baut.

Ich hoffe aber,dass sich alles noch zum guten wenden wird bzw sich der "Schaden" in grenzen hält.
Grüße,
Pdub1
 
blizzard kann rein theo. ne banwave raushauen ( sagen wir mal all 3 mon. ) und eben die accoutns bannen die mit HB oder anderen bots in verbindung stehen.

die botter kaufn sich dann neue keys / abos whatever.
nach 3monaten kommt wiede rbanwave , entweder man hat dann immer glück oder pech :> oder "man kann so perfekt botten wie 90% des forums hier , die seit 10j ungebanned sind"

dadurch würde blizzard locker mehr kohle machn als HB / Andere bots komplett zu verbieten ( per gericht) und würde die ehrlichen Spieler bei laune halten ala " schneesturm unternimmt etwas gegen bots/botter"


noch dazu geb ich Laria recht , who cares , ob jemand 20min bottet für raid festmähle , mir wer es als ehrlicher spieler egal ( una ja bin nen ehrlicher spieler geworden :P , account läuft am 23.1 wieder aus ( 1monat akvitiert und mir vor kurzem erst legion gekauft um zu schauen wie das addon ist , botte seit mein letzten 6mon ban ende WoW Draenor nicht mehr)
 
Also wie und wann kann ich mein lifetime honorbuddy key umtauschen? Würde diesen gerne zu einem exilebuddy lifetime umtauschen
 
Gibt es eine Chance, dass es Honorbuddy in Deutschland noch mal geben wird?
 
Last edited:
Gibt es ein Chance, dass es Honorbuddy in Deutschland noch mal geben wird?
Dazu braucht es erstmal die Begründung vom Gericht für eine genaue Beurteilung
 
Ich werde keine Keys umwandeln und an der Stelle Zwetan, und vor allem seinen Devs, für alles danken was sie hier auf die Beine gestellt haben.

Über all die Jahre, in denen ich ohne Honorbuddy WoW längst an den Nagel gehängt hätte, war Honorbuddy immer da, hat mir wirtschaftliche Freiheit im Spiel und später auch im RL möglich gemacht, hat mich an Raid Tagen unterstützt, an denen ich eigentlich überhaupt kein Bock hatte und last but not least, zig Tausend ersparte Stunden an Lebenszeit, in denen ich sinnvolleres anstellen konnte als Quest xyz zum hundertsten Mal zu wiederholen, Pflanzen zu pflücken und Erze abzubauen.

Vielen Dank Zwetan, du hast mir viele viele Jahre schöne Spielmomente*, das Zusammenkommen und Kennenlernen mit super Menschen/Freunden möglich gemacht! :)

*Außer in Rift, da hats mein Main Account zerlegt, und zwar sowas von haha ;-)
 
Hey Ihr lieben von der Bossland GmbH, bitte seht zu, dass der WOW Bot in Deutschland wieder ans laufen kommt!
Das war mir über Jahre einer der großartigsten Errungenschaften und Hilfe die man sich nur vorstellen kann!
Ich hoffe Ihr gebt nicht auf und versucht weiterhin, auch für uns in Deutschland den Bot zur Verfügung zu stellen!
Bitte lasst uns nicht hängen!
 
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