Sehr geehrte Damen und Herren,
hierbei handelt es sich um die allererste Pressemitteilung der Bossland GmbH seit deren Bestehen im Jahr 2009.
Wie wir soeben erfahren haben, hat Activision Blizzard eine Klage gegen die Bossland GmbH vor dem LG Hamburg eingereicht.
Activision Blizzard hatte mich vor etwa 3 Wochen kontaktiert und mir als Gesch?ftsf?hrer vorgeschlagen, mit einem Vergleich den Vertrieb von unseren Produkten, den WOW Bots Honorbuddy und Gatherbuddy, einzustellen.
Unserer Auffassung nach sind unsere Bots nicht illegal, da diese nur Aktionen durchf?hren k?nnen, die auch ein Spieler durchzuf?hren vermag.
Da es sich um eine Grundsatzentscheidung handeln wird, die wegweisend f?r den kompletten Gaming Bereich in der Europ?ischen Union sein wird, sind wir bereit f?r unser Recht einzustehen und uns vor Gericht zu verteidigen.
Die Klage mit dem Aktenzeichen 310 O 260/11 die am 11.07.2011 vor dem LG Hamburg eingereicht wurde, liegt uns noch nicht vor.
Sobald die vollst?ndige Klage unserer Anwaltskanzlei Dr. Behrmann & H?rtel RA GmbH vorliegt, werden wir weitere Details preisgeben.
Wir setzen uns f?r das Recht der Gamer ein, denn wir wollen auch endlich Klarheit haben, wem die virtuellen Gegenst?nde, die jedermann erk?mpft, erbeutet und erspielt, geh?ren.
hierbei handelt es sich um die allererste Pressemitteilung der Bossland GmbH seit deren Bestehen im Jahr 2009.
Wie wir soeben erfahren haben, hat Activision Blizzard eine Klage gegen die Bossland GmbH vor dem LG Hamburg eingereicht.
Activision Blizzard hatte mich vor etwa 3 Wochen kontaktiert und mir als Gesch?ftsf?hrer vorgeschlagen, mit einem Vergleich den Vertrieb von unseren Produkten, den WOW Bots Honorbuddy und Gatherbuddy, einzustellen.
Unserer Auffassung nach sind unsere Bots nicht illegal, da diese nur Aktionen durchf?hren k?nnen, die auch ein Spieler durchzuf?hren vermag.
Da es sich um eine Grundsatzentscheidung handeln wird, die wegweisend f?r den kompletten Gaming Bereich in der Europ?ischen Union sein wird, sind wir bereit f?r unser Recht einzustehen und uns vor Gericht zu verteidigen.
Die Klage mit dem Aktenzeichen 310 O 260/11 die am 11.07.2011 vor dem LG Hamburg eingereicht wurde, liegt uns noch nicht vor.
Sobald die vollst?ndige Klage unserer Anwaltskanzlei Dr. Behrmann & H?rtel RA GmbH vorliegt, werden wir weitere Details preisgeben.
Wir setzen uns f?r das Recht der Gamer ein, denn wir wollen auch endlich Klarheit haben, wem die virtuellen Gegenst?nde, die jedermann erk?mpft, erbeutet und erspielt, geh?ren.