ja. ich weiss. genau wie jeder andere wow spieler auch, wann blizz meinen pc scannt. immer dann, wenn ich wow starte. ich glaube, sogar du weisst das, Tim.
immer wenn ich wow starte besteht die moeglichkeit, dass ich gescannt werde. so hab ich zugestimmt, du auch, Tim.
mit dem telefon bringst du ein exzellentes beispiel. das ist naemlich die heimliche infiltration. du hast nie einem abhoeren deiner telefonleitung zugestimmt. aus diesem grund ist es nur nach richterlicher ermaechtigung zulaessig, Tim.
wuerdest du deinem dorfsheriff jetzt eine ermaechtigung schreiben, dass er dich abhoeren darf, duerfte er sich 24 stunden am tag in deine telefonleitung einklinken. er wuerde es aber wahrscheinlich nicht 24 stunden am tag machen.
so eine ermaechtigung hast du blizzard als dorfsheriff fuer wow gegeben, als du die TOS akzeptiert hast.
du haettest das nicht tun muessen. du haettest die lizenzvereinbarung ablehnen koennen, dir das geld fuer den erwerb zurueckerstatten lassen, und koenntest halt nicht spielen.
Keine Ahnung wo du zugestimmt hast, ich jedoch habe nach AGB Recht beim Kauf der Software nichts zugestimmt.
Was ist denn wenn AGB, TOS und EULA gegen geltendes Recht versto?en bzw. sittenwidrig sind? Soweit mir bekannt ist, werden solche einseitigen Vereinbarungen von deutschen Gerichten sehr oft f?r ung?ltig erkl?rt.
[h=3]Gesch?ftsbedingungen m?ssen Teil des Kaufvertrages sein[/h]Der vzbv beanstandet au?erdem die g?ngige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu sp?t, denn nach deutschem Recht m?sse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gew?hrleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss ?ber problematische Klauseln informieren k?nnen.
[h=1]? 305 Einbeziehung Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen in den Vertrag[/h]
(1) Allgemeine Gesch?ftsbedingungen sind alle f?r eine Vielzahl von Vertr?gen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichg?ltig ist, ob die Bestimmungen einen ?u?erlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Gesch?ftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Gesch?ftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss1.die andere Vertragspartei ausdr?cklich oder, wenn ein ausdr?cklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverh?ltnism??igen Schwierigkeiten m?glich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.der anderen Vertragspartei die M?glichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine f?r den Verwender erkennbare k?rperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen ber?cksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien k?nnen f?r eine bestimmte Art von Rechtsgesch?ften die Geltung bestimmter Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
In dem man WoW reverst ("dekompiliert") und sich den Code genau anschaut. Genau das was die HB Entwickler machen. Es ist genau bekannt was Blizzard scannt.Wie kann man sicher sein, dass Blizzard nicht mehr scannt als sie selber angeben?
...
Boah ey cg1203im
Tut mir leid das ich das jetzt mal so offen sage aber bitte halte mal dein Maul keinen Interessiert es hier was du schreibst. Bossland hat es mehrfach wiederholt wenn du es baer trotzdem besser weisst dann biete dich doch als Hobbyjurist an. Achnee mit nem 5er Zeugnis auf der Sondi wird das wohl auch nichts. An Bosslands stelle h?tte ich dein Forum Profilschon lange dicht gemacht also halt einfach dein Maul und glaub mal was man dir sagt du machst dich gerade im ganzen Forum l?cherlig..
Ich denke, wir drehen uns diesbz?glich nur im Kreis.
Es ist nicht rechtens und gut is
Alles andere erledigt Bossi mit seiner Armee von Developern und Anw?ltern, um den S?cken vom Schneesturm entgegen zu treten. Mein gr??er Respekt, Bossi!
Hallo,
die derzeitige Praxis der Onlinespiele- AGB ist nicht nur in Bezug auf WoW umstritten.
Es gibt selbstverst?ndlich gerade auf Grund des hohen Abstraktionscharakters des dt. Rechts keinen konkreten Paragraphen (?) der explizit das Auslesen/ Scannen/ Untersuchen etc. des Arbeitsspeichers (RAM) untersagt. Es gibt aber durchaus ?, welche die Privatsph?re der Rechtssubjekte in Dtl. zu sch?tzen versuchen bzw. sch?tzen sollen.
Die Gesch?fts- und Handlungspraxis des WoW Vertreibers Blizzard ist in dem Punkt streitig, dass unklar formulierte Rechte seitens des K?ufers zugebilligt werden sollen, welche aber zus?tzlich nur unzureichend konkretisiert sind und beim Kauf der Software selbst nicht einsehbar sind.
Folglich stellt sich die Frage, inwiefern es ma?geblich ist, ob weitergehende Nutzungsvereinbarungen/ Einschr?nkungen und Bedingungen schon beim Kauf der Software vorliegen m?ssen. Auch dies ist grunds?tzlich umstritten. Einzelne Pr?zedenzf?lle zeigen aber die Tendenz auf, dass eine hinreichend konkrete Einsicht f?r den K?ufer bereits dann vorliegen muss, wenn das Produkt physisch/ virtuell erworben wird und nicht erst bei dessen sp?ter erfolgender Registrierung.
Grunds?tzlich richtig ist auch, dass die AGB/ Eula wie auch immer man es nennen mag, die f?r die Anmeldung eines Online Kontos akzeptiert werden m?ssen, extra zu betrachten sind. Es sei denn, dieses Konto/ Account wird zwingend f?r die Nutzung des gekauften Spiels ben?tigt.
Die hier zum Teil vorherrschende Unsachlichkeit und Unsch?rfe - besonders in Bezug auf rechtlich h?chst umstrittene Fragestellungen - l?sst zu h?chster Vorsicht an mahnen. Sofern es keine h?chstrichterliche Rechtsprechung, kein regelndes Gesetz oder ?hnliches gibt, bleibt die Wirksamkeit bzw. Rechtm??igkeit o.g. Ma?nahmen fraglich und umstritten.
Mit freundlichen Gr??en
Lederzwerg