Ich gehe mal davon aus das Bernutzerregeln = AGBs(korrigiert mich wenn ich falsch liege):
Es w?re sicherlich interessant f?r die gegenklage von Bossland an Blizzard da die AGBs bzw Benutzerregeln auf keinen Fall transparent sind, welcher leihe wei? schon was ein Random Access Memory ist(wie w?re es mit Arbeitsspeicher?)? Unklar ist auch was mit "solange sie an den Battle.net services angemeldet sind..." ab wann bin ich am Battle.net service angemeldet? Sobald der Blizzard Downloader oder der Launcher l?uft oder sogar schon bei der Anmeldung im Web?
gegen Folgende Gesetze wird versto?en:
"AGB d?rfen nicht ?berraschend sein, also Klauseln enthalten, mit denen ein durchschnittlicher Verbraucher nicht rechnen muss (Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher sich die AGB meistens nicht durchlesen) (? 305 c Abs.1 BGB)."
"AGB m?ssen transparent sein, das hei?t, die Verbraucher m?ssen sie ?berblicken und verstehen k?nnen (? 307 Abs.1 BGB)."
"Wenn Zweifel bestehen, was eine Klausel bedeutet, gehen sie zu Lasten des Unternehmens. Das hei?t, dass die Klausel im Zweifelsfall unwirksam ist (? 305 c Abs.2 BGB)."
"Ist eine Klausel unwirksam, wird sie nicht etwa auf das zul?ssige Ma? gestutzt sondern wird komplett gestrichen. Es gilt dann das Gesetz (? 306 BGB)."
folgende Aussagen sind auch zweifelhaft:
"Ein "unauthorisiertes Drittanbieter-Programm" ist in dieser vereinbarung wie folgt definiert: Jegliche Software von Drittanbietern ..."
"...Welche Nach Blizzard Entertainments EIGENEM ermessen..."
"... Kann Blizzard Entertainment Informationen an Blizzard senden, einschliesslich und ohne ausnahme des Accountnamens, details ?ber das entdeckte Unautorisierte Drittanbieter Programm sowie die Uhrzeit und das Datum"
Eine solche Klausel ist zum einen ?berraschend gem. ? 305 c Abs.1 BGB, weil ein Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass er mit dem Nutzen einer Onlineplattform alle seine Daten auf dem PC preis gibt, und zum anderen
benachteiligt sie den Verbraucher unangemessen gem. ? 307 Abs.1, weil es intransparent ist, welche Daten erhoben werden (im Zweifel muss von allen ausgegangen werden), und die Freigabe aller Inhalte des Rechners auch intime Informationen oder berufliche Informationen umfassen kann.
korrigiert mich wenn ich falsch liege