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Möglichkeiten einer Auskunft

BattlenetEU

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Nov 3, 2015
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Bevor hier einige es falsch verstehen: Ich möchte nicht gegen die AGB von Blizzard angehen, ich möchte eine Auskunft einholen.

Mir wurde seitens Blizzard bei 2 Account ein Bot unterstellt, als E-Mail bekam ich folgendes Mitgeteilt:

Blablabla aufgrund von meldungen durch Spieler ....

Wurde ihr Account gesperrt.

Problem ist aber, ich habe zu dem Zeitpunkt keinen Bot laufen gehabt, lediglich auf der Festplatte installiert aber niciht offen gehabt. Auf Nachfrage bei Blizzard hieß es entgegengesetzt der E-Mail ich würde eine Drittanbietersoftware benutzen. Auf Nachfrage welche Nachweise Blizzard denn für den nicht verwendeten Bot besitze bekam ich eine höfliche Ablöehnung der Auskunft und wurde vom Chat getrennt. So, das Problem an dieser Geschichte ist, ich habe kleine Bots und keine Plugins auf diesen Account verwendet, da der Account 3 Wochen alt ist und nicht einmal zum Botten benutzt worden ist.

Das ganze ist erst passiert als ich gestern den Account auf Stufe 100 Aufgewertet hatte und heute ein BG betreten habe nachdem ich einen Serverwechsel vollzogen habe.

Ich habe nun wirklich einmal Interesse daran Geld in einem Anwalt zu investieren nur um an den besagten nachweis durch Blizzard zu kommen, da ich wie bereits gesagt habe keinen Bot auf diesen neuen Account benutzt habe. Ich möchte auch nicht gegen die AGB Protestieren ich möchte Blizzard auch nicht sonst in irgend einer Weise zu einer Änderung bewegen, mir geht es hier nur um einen Ausdruck mit dem Nachweis das ich wirklich gebottet habe, wann und wie es festgestellt worden ist und was die Sperre ausgelöst hat. Mich interessieren keine Name von Autorisierter Software lediglich das Dokument was Blizzard mir vorenthält ist relevant für mich.

Was meint ihr, gibt es eine Möglichkeit an diese Dokumente zu kommen?
 
Nein, siehe AGBs denen du zugestimmt hast, Blizz kann dich auch grundlos bannen und wäre im (ihnen von dir zugestandenen) Recht.
 
Die Aussagen meiner Vorredner sind nicht ganz richtig. Ich habe das selbe Problem und mich bei div. Anwälten informiert. Natürlich sind die AGB in diesem Punkt wenig aussagekräftig da Deutsches Recht über den AGB eines Unternehmens steht und du als Deutscher Endverbraucher natürlich die Möglichkeit hast entsprechende Beweise zu verlangen da das Deutsche Recht sowie die Ständige Rechtssprechung diverser Gerichte besagt: Keine Kündigung ohne Abmahnung. Da du durch den Kauf der Lizenz ein Produkt erworben hast, steht dir das Recht zu dieses Produkt zu nutzen. Das Problem ist: Die meisten Anwälte die ich kontaktiert habe, verlangen bei solchen Vorgehen eine Stundenweise Abrechnung so das der Kosten/Nutzen Faktor meist sehr zu ungunsten des Endverbrauchers steht. Allerdings gibt es eine Option das ganze auch ohne Anwalt anzugehen. Bei deinem Zuständigem Amtsgericht kannst du auch ohne Anwaltliche Vertretung die Klage einreichen und das Gericht, sollte der Klage stattgegeben werden, wird sich deiner Interessen annehmen. Ich selber werde das Problem sobald ich finanziell etwas stabiler bin ebenfalls auf diese Weise angehen da der Kostenpunkt mit der Schreibgebühr vertretbar ist (cirka 120 Euro beim AG hier).

Auch die Durchsetzung eines Urteils ist kein Hinderungsgrund, da durch das Territorialsprinzip Europaweit die Gerichte länderübergreifend die Vollstreckung betreiben, innerhalb der EU). Ist natürlich die Frage ob Blizzard es in diesem Fall zu einem Rechtsstreit kommen lässt. Wichtig ist das deine Klageschrift sachlich, korrekt, nicht Emotional und vor allem spezifisch ist. Aussagen wie: Ich klage auf Erstattung der Spielzeit etc. sind vom Gericht nicht gern gesehen sofern du nicht exakt die Anzahl der Tage die dir verloren gegangen sind belegen kannst. Meine erste Klageschrift wurde abgewiesen, da ich nicht die Anzahl der Tage belegen konnte, die mir verloren gegangen sind und somit der Gegenwert nicht berechnet werden konnte. Somit werde ich das im 2. Anlauf ohne die Erstattung der Spielzeit versuchen.

Auch darf Blizzard die Auskunft zu deinen Daten nach dem Datenschutzgesetz nicht verweigern, was sie regelmässig tun. Eine entpsrechende Beschwerde beim Bundesverband der Verbraucherzentrale ist auch auf dem Weg wobei ich nicht glaube das da viel bei rumkommt.

Und für alle "Spezialisten": Die AGB von Blizzard sind nach Deutschem Recht, mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen worden. Entsprechende Urteile dazu sind zu hauf im Netz zu finden wo die Fälle ähnlich gelagert sind. Somit stehen die AGB auf wackligen Beinen. Auch wenn das Urteil des Hamburger Gerichts im Bossland Fall die wirksame Einbeziehung bestätigt, ist das weder ein Hinderungsgrund noch ein allgemeiner Schluss. Die Hamburger Gerichte sind bekannt für komische Urteile und nicht selten wurden die Urteile von höheren Instanzen aufgehoben bzw. revidiert. Dazu kommt das es bei Verfahren zwischen Unternehmen einfacher ist die AGB wirksam einzubinden. Z.b. reicht bei B2B Beziehungen wenn die AGB mit entsprechendem Verweis im Internet zu finden sind. Ebenfalls reicht es auf die AGB bei Rechnungsstellung/Lieferung hinzuweisen. Bei Endverbrauchern wäre dieses Vorgehen nicht wirksam.

Also, alles im allem, hast du mit einer Klage gute Chancen aber hoffe mal nicht das du einen Anwalt findest der dich vertritt (aufgrund der Kostenfrage).

@DaSoul: Nur als Denkanstoß, kein Unternehmen kann eine Geschäftsbeziehung die in einem Dauerschuldverhälntniss steht (Wie in diesem Fall Blizzard) ohne Abmahnung kündigen, egal was in den AGB steht. Nur als Beispiel: Du schliesst einen Zeitlich unbegrenzten Vertrag mit einem Talakommunikationsanbieter ab, zahlst pünktlich deine Rechnungen und lässt dir auch sonst nichts zu schulden kommen. Das Unternehmen kündigt dir, ohne Abmahnung unter dem Vorwurf, du hättest irgendwas Falsch gemacht ohne diesen Vorwurf zu belegen und zu konkretisieren. Das würde vor keinem Gericht in Deutschland bestand haben. Solang es dem Unternehmen zumutbar ist, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen, wird dieses Unternehmen das tun müssen.

Quellen:
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c407 - AG Karlsruhe, Verf. v. 24.10.2013 , Az.: 7 C 258/13: Keine fristlose Kündigung eines Spielnutzungsvertrags nach entgeltlichem Erwerb von Features
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c206 - AG Charlottenburg, Urteil vom 09.05.2012, Az.: 208 C 42/11 (Dauerhafte Spielsperre wegen Nutzung von BOT-Software) - Wichtig ist dabei, das das AG Beweise zur Nutzung der Software verlangt hat und diese Seitens des Betreibers auch erbracht wurden!
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c210 - OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2010, Az.: 19 W 2/10, I-19 W 2/10 (Verpflichtung zur konkreten Darlegung von Regelverstößen)

Gerade noch gefunden, bzgl. der Battle.Net AGB Klausel, das französisches Recht gelte:
http://spielerecht.de/olg-stuttgart-keine-rechtswahl-in-agb/ - OLG Stuttgart: Keine Rechtswahl in AGB
 
Last edited:
Hier im deutschsprachigen Forum gibts etliche Kandidaten, die bei jeder Banwave rumschreien, Blizzard zu verklagen. Vielleicht nimmt ja einer von denen dazu Stellung, wie ein Prozess und die folgende Herausgabe der Dokumente ablaufen :rolleyes:
 
BotOperator

Die Aussagen meiner Vorredner sind nicht ganz richtig. Ich habe das selbe Problem und mich bei div. Anwälten informiert. Natürlich sind die AGB in diesem Punkt wenig aussagekräftig da Deutsches Recht über den AGB eines Unternehmens steht und du als Deutscher Endverbraucher natürlich die Möglichkeit hast entsprechende Beweise zu verlangen da das Deutsche Recht sowie die Ständige Rechtssprechung diverser Gerichte besagt: Keine Kündigung ohne Abmahnung. Da du durch den Kauf der Lizenz ein Produkt erworben hast, steht dir das Recht zu dieses Produkt zu nutzen.

Blizzard hat aber keinen Sitz in Deutschland, deshalb ist es eben nicht klar ob deutsche Rechtsprechung hier gilt bzw. durchsetzbar ist.
Außerdem kaufst du mit einer Lizenz kein Produkt, sondern nur das Recht auf Nutzung eines Produktes. Das ist juristisch und technisch etwas völlig anderes.
Bossland kann von juristischen Auseinandersetzungen mit Blizzard ein Lied singen. Glaubt mir sowas dauert Monate bzw. Jahre und kann gern mal richtig richtig teuer werden.
Blizz hat einfach die finanziellen Möglichkeiten euch zur Not lange am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Außerdem mal ehrlich, was erwartet ihr für ein Ergebnis?
a) Blizz muss vor einem Ban abmahnen?
b) Blizz muss anteilig die verlorene Spielzeit erstatten?
c) Blizz darf gar nicht mehr bannen und muss sogar gebannte Accounts entsperren?

d) a,b,c WILL NEVER HAPPEN!

Also ich hab d angekreuzt ich Fuchs
 
BotOperator

Die Aussagen meiner Vorredner sind nicht ganz richtig. Ich habe das selbe Problem und mich bei div. Anwälten informiert. Natürlich sind die AGB in diesem Punkt wenig aussagekräftig da Deutsches Recht über den AGB eines Unternehmens steht und du als Deutscher Endverbraucher natürlich die Möglichkeit hast entsprechende Beweise zu verlangen da das Deutsche Recht sowie die Ständige Rechtssprechung diverser Gerichte besagt: Keine Kündigung ohne Abmahnung. Da du durch den Kauf der Lizenz ein Produkt erworben hast, steht dir das Recht zu dieses Produkt zu nutzen.

Blizzard hat aber keinen Sitz in Deutschland, deshalb ist es eben nicht klar ob deutsche Rechtsprechung hier gilt bzw. durchsetzbar ist.
Außerdem kaufst du mit einer Lizenz kein Produkt, sondern nur das Recht auf Nutzung eines Produktes. Das ist juristisch und technisch etwas völlig anderes.
Die Lizenz sagt nämlich genau aus wie du das Produkt nutzen darfst und wie nicht. Du hast aber eher das "wie nicht" gemacht :D
Bossland kann von juristischen Auseinandersetzungen mit Blizzard ein Lied singen. Glaubt mir sowas dauert Monate bzw. Jahre und kann gern mal richtig richtig teuer werden.
Blizz hat einfach die finanziellen Möglichkeiten euch zur Not lange am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.
Außerdem mal ehrlich, was erwartet ihr für ein Ergebnis?
a) Blizz muss vor einem Ban abmahnen?
b) Blizz muss anteilig die verlorene Spielzeit erstatten?
c) Blizz darf gar nicht mehr bannen und muss sogar gebannte Accounts entsperren?

d) a,b,c WILL NEVER HAPPEN! ;)

Also ich hab d angekreuzt ich Fuchs
 
Die Aussagen meiner Vorredner sind nicht ganz richtig. Ich habe das selbe Problem und mich bei div. Anwälten informiert. Natürlich sind die AGB in diesem Punkt wenig aussagekräftig da Deutsches Recht über den AGB eines Unternehmens steht und du als Deutscher Endverbraucher natürlich die Möglichkeit hast entsprechende Beweise zu verlangen da das Deutsche Recht sowie die Ständige Rechtssprechung diverser Gerichte besagt: Keine Kündigung ohne Abmahnung. Da du durch den Kauf der Lizenz ein Produkt erworben hast, steht dir das Recht zu dieses Produkt zu nutzen. Das Problem ist: Die meisten Anwälte die ich kontaktiert habe, verlangen bei solchen Vorgehen eine Stundenweise Abrechnung so das der Kosten/Nutzen Faktor meist sehr zu ungunsten des Endverbrauchers steht. Allerdings gibt es eine Option das ganze auch ohne Anwalt anzugehen. Bei deinem Zuständigem Amtsgericht kannst du auch ohne Anwaltliche Vertretung die Klage einreichen und das Gericht, sollte der Klage stattgegeben werden, wird sich deiner Interessen annehmen. Ich selber werde das Problem sobald ich finanziell etwas stabiler bin ebenfalls auf diese Weise angehen da der Kostenpunkt mit der Schreibgebühr vertretbar ist (cirka 120 Euro beim AG hier).

Auch die Durchsetzung eines Urteils ist kein Hinderungsgrund, da durch das Territorialsprinzip Europaweit die Gerichte länderübergreifend die Vollstreckung betreiben, innerhalb der EU). Ist natürlich die Frage ob Blizzard es in diesem Fall zu einem Rechtsstreit kommen lässt. Wichtig ist das deine Klageschrift sachlich, korrekt, nicht Emotional und vor allem spezifisch ist. Aussagen wie: Ich klage auf Erstattung der Spielzeit etc. sind vom Gericht nicht gern gesehen sofern du nicht exakt die Anzahl der Tage die dir verloren gegangen sind belegen kannst. Meine erste Klageschrift wurde abgewiesen, da ich nicht die Anzahl der Tage belegen konnte, die mir verloren gegangen sind und somit der Gegenwert nicht berechnet werden konnte. Somit werde ich das im 2. Anlauf ohne die Erstattung der Spielzeit versuchen.

Auch darf Blizzard die Auskunft zu deinen Daten nach dem Datenschutzgesetz nicht verweigern, was sie regelmässig tun. Eine entpsrechende Beschwerde beim Bundesverband der Verbraucherzentrale ist auch auf dem Weg wobei ich nicht glaube das da viel bei rumkommt.

Und für alle "Spezialisten": Die AGB von Blizzard sind nach Deutschem Recht, mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen worden. Entsprechende Urteile dazu sind zu hauf im Netz zu finden wo die Fälle ähnlich gelagert sind. Somit stehen die AGB auf wackligen Beinen. Auch wenn das Urteil des Hamburger Gerichts im Bossland Fall die wirksame Einbeziehung bestätigt, ist das weder ein Hinderungsgrund noch ein allgemeiner Schluss. Die Hamburger Gerichte sind bekannt für komische Urteile und nicht selten wurden die Urteile von höheren Instanzen aufgehoben bzw. revidiert. Dazu kommt das es bei Verfahren zwischen Unternehmen einfacher ist die AGB wirksam einzubinden. Z.b. reicht bei B2B Beziehungen wenn die AGB mit entsprechendem Verweis im Internet zu finden sind. Ebenfalls reicht es auf die AGB bei Rechnungsstellung/Lieferung hinzuweisen. Bei Endverbrauchern wäre dieses Vorgehen nicht wirksam.

Also, alles im allem, hast du mit einer Klage gute Chancen aber hoffe mal nicht das du einen Anwalt findest der dich vertritt (aufgrund der Kostenfrage).

@DaSoul: Nur als Denkanstoß, kein Unternehmen kann eine Geschäftsbeziehung die in einem Dauerschuldverhälntniss steht (Wie in diesem Fall Blizzard) ohne Abmahnung kündigen, egal was in den AGB steht. Nur als Beispiel: Du schliesst einen Zeitlich unbegrenzten Vertrag mit einem Talakommunikationsanbieter ab, zahlst pünktlich deine Rechnungen und lässt dir auch sonst nichts zu schulden kommen. Das Unternehmen kündigt dir, ohne Abmahnung unter dem Vorwurf, du hättest irgendwas Falsch gemacht ohne diesen Vorwurf zu belegen und zu konkretisieren. Das würde vor keinem Gericht in Deutschland bestand haben. Solang es dem Unternehmen zumutbar ist, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen, wird dieses Unternehmen das tun müssen.

Quellen:
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c407 - AG Karlsruhe, Verf. v. 24.10.2013 , Az.: 7 C 258/13: Keine fristlose Kündigung eines Spielnutzungsvertrags nach entgeltlichem Erwerb von Features
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c206 - AG Charlottenburg, Urteil vom 09.05.2012, Az.: 208 C 42/11 (Dauerhafte Spielsperre wegen Nutzung von BOT-Software) - Wichtig ist dabei, das das AG Beweise zur Nutzung der Software verlangt hat und diese Seitens des Betreibers auch erbracht wurden!
http://gamesrecht.kanzlei-mww.de/urteile-onlinespiel/urteile-gamesrecht/#c210 - OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2010, Az.: 19 W 2/10, I-19 W 2/10 (Verpflichtung zur konkreten Darlegung von Regelverstößen)

Gerade noch gefunden, bzgl. der Battle.Net AGB Klausel, das französisches Recht gelte:
http://spielerecht.de/olg-stuttgart-keine-rechtswahl-in-agb/ - OLG Stuttgart: Keine Rechtswahl in AGB

Also erstmal Danke und Respekt für die Zeit und detaillierte Ausführung.

Was du sagst ist mir schon klar.
Was ich mit meiner Aussage rüber bringen wollte ist, dass Recht haben und Recht bekommen leider 2 Paar Stiefel sind.
Bei solchen Themen gewinnt leider zu 99,9% der, der am längeren Geldhebel sitzt, Recht hin oder her. (selber schon erlebt)
 
Leider hast du mit dem "Geldhebel" zum Großteil recht. Nicht weil man hier in Deutschland rechtlich gesehen die Goldene Ar***karte hat, sondern eher, weil man keine Option hat sich als Privatperson gegen sowas zu wehren wenn man nicht genug Kohle aufm Konto hat um den Anwalt zu bezahlen. Als ALG 2 Empfänger hat man ja noch die Möglichkeit sich über Rechtskostenbeihilfe etc. zu wehren.

@BotOperator: Die Frage ist ziemlich eindeutig. Ein Unternehmen welches Innerhalb der EU agiert muss nach EU Rechtsverordnung einen Sitz innerhalb der EU angemeldet haben um rechtliche Anspräche von Endverbrauchern zu begegnen. Jeder Automobilkonzern der in der EU Verkauft ist vertreten. Und ob das Deutsche Recht durchsetzbar ist, ist auch keine Frage denn ausreichend Urteile gegen Google, Facebook und auch Blizzard zeigen das die deutsche Gerichtsbarkeit hier greift.

Schonmal darüber Nachgedacht warum Blizzard seit vielen Jahren versucht Gerichtsverfahren mit Privatpersonen zu vermeiden? Weil Option C aus deiner Liste in Verbindung mit Option A den wahrscheinlichstens Ausgang darstellt. Wobei man dazu sagen muss, dass 1 Urteil da nicht ausreichen wird.

Zur rechtlichen Bewertung was ich erworben habe. Genaugenommen habe ich mehrere Sache erworben. A) ein Produkt in Form eines Datenträgers (ich kauf meine BChests im Laden) und B) habe ich genaugenommen einen Mietvertrag mit der Firma Blizzard geschlossen, wodurch die Firma Blizzard in ein Dauerschuldverhältniss mit Mir, dem Endverbraucher, tritt. Somit ist die Hürde zu einer Kündigung, was einem Ban gleichzustellen ist, da Blizzard einseitig den Vertrag beendet, nochmals höher. Und die ständige Rechtssprechung an vielen Deutschen Gerichten ist nunmal, keine Kündigung ohne Abmahnung. Wobei eine Abmahnung in Form eines wie auch gearteten Bans ausreicht. Damit macht Blizzard dir klar, das dein Verhalten gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Auch hier ist zu beachten, das entsprechende Beweisführung getätigt werden muss. Kein Endverbraucher muss unbewiesene "Bestrafung" jedweder Art hinnehmen.

Wie ich bereits Schrieb, das Hauptproblem ist die Kostenfrage wenn man sich anwaltlich Vertreten lassen will. Niemand ist gezwungen dazu. Ein eigenes Verfahren kann vor jedem Amtsgericht, dass für euch zuständig ist, angestrengt werden. Und wie ich bereits sagte, werde ich für meinen Fall, die Sache angehen sobald ich finanziell stabiler bin. Wahrscheinlich Feb. - März um den Dreh und dann kann ich auch mehr dazu sagen. Bis es dann allerdings vor Gericht geht wirds wieder dauern, da die Klageschrift etc. übersetzt und zugestellt werden muss, was über den "Dienstweg" zumindest bei unserem AG dauern wird.
 
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