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Gerichtsreport: Blizzard gegen Bossland vor dem Landgericht Hamburg

Totesviech

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Apr 24, 2012
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Hier mal paar Informationen:

Heute trafen sich erneut Blizzard und der Botbetreiber Bossland vor dem Landgericht Hamburg und wir waren dabei. Diesmal ging es um das Aufrechterhalten des einstweiligen Verkaufsverbots f?r den Diablo 3 Bot von Bossland. Dabei wird im Eilverfahren keine vollumf?ngliche Beweisaufnahme und rechtliche W?rdigung vorgenommen, sondern es reicht aus, dass der Antragssteller, in diesem Fall Blizzard, es glaubhaft macht, dass sie den Anspruch haben, den sie im Hauptverfahren gelten machen wollen.

Aufruf der Sache

Bossland erschien pers?nlich mit Rechtsanwalt und mit einem weiteren Mitinhaber des Unternehmens. Blizzard kam in Form des Leiters der Rechtsabteilung, jemand aus der Abteilung Risk Management und ebenfalls mit einem Rechtsbeistand.

Die Kammer, bestehend aus drei Richtern, schien gut vorbereitet und deutlich bem?ht den Sachverhalt zu verstehen. Schon zu Beginn der Anh?rung, die rund eine Stunde dauerte, wurde dies deutlich. So bat die Vorsitzende Richterin Blizzard darum einmal das Vertrags-Wirrwarr zu erkl?ren, das Blizzards Meinung nach beim Spielen von Diablo 3 entstehen w?rde.

Blizzard mit eigenem Vertragswerk ?berfordert

Dabei schaffte es weder der Rechtsanwalt, noch der Leiter der Rechtsabteilung, die Vertragsverbindungen auf Anhieb vollst?ndig zu erkl?ren. So war schon nicht ganz klar, wer ?berhaupt Vertragspartner der einzelnen Vertr?ge wird, ob dies das Mutterunternehmen Blizzard in den USA sei, oder aber der europ?ische Ableger Blizzard SAS. Gemeinsam mit der Vorsitzenden kam man letztendlich auf f?nf Vertr?ge die, nach Meinung Blizzards, geschlossen werden w?rden. Neben einem Kaufvertrag im Laden, kommen zus?tzlich vier Vertr?ge mit Blizzard SAS zustande.

Zus?tzlich gab es Streitigkeiten ?ber die Auslegung der einstweiligen Verf?gung. Blizzards Auffassung war, dass das Verkaufsverbot des Diablo 3 Bots f?r ganz Europa z?hlen w?rde. Die Kammer nahm dies mit Verwunderung auf und stellte klar, dass das Landgericht Hamburg, als Gericht in Deutschland, ausschlie?lich ?ber ein Verkaufsverbot in den Grenzen der BRD entscheiden kann. Daher darf das Produkt weiterhin in das europ?ische Ausland verkauft werden. Dies war ein erster Teilerfolg f?r Bossland.

AGB oder nicht AGB

Auch kam das leidige Thema der Einbeziehung der AGB auf. Hier ?u?erte die Kammer Zweifel, ob die AGB tats?chlich wirksam einbezogen seien. Die Vorsitzende geht aber davon aus, dass diese Frage gar nicht relevant f?r das weitere Verfahren sein wird. Im gleichen Rahmen wurde auch heftig darum gestritten, ob es sich bei Diablo 3 um ein Onlinespiel handeln w?rde. Bossland argumentierte mehrfach, dass es sich ausschlie?lich um einen Schutzmechanismus gegen Raubkopierer und Cheater handelt. Blizzard betont dagegen, dass viele relevante Daten ausschlie?lich auf deren Servern liegen w?rden. Die Kammer zog hier Parallelen zum Half Life 2-Urteil und zum aktuellen Urteil des EuGH zur Used-Software. Wollte sich aber noch nicht abschlie?end daf?r entscheiden, ob es sich bei Diablo 3 tats?chlich um ein Onlinespiel handelt, oder lediglich um ein Singleplayer-Spiel mit Online-Multiplayer.

Auf was f?r d?nnem Eis sich Blizzard vor dem Landgericht bewegte, zeigte sich an einigen Argumentationen. So sei laut Blizzard Diablo 2 ein gutes Beispiel, wie sehr ein Spiel unter Bottern leiden w?rde. So h?tten die Botter einen gro?en Teil dazu beigetragen, dass Spieler massenweise sich von Diablo 2 abgewendet h?tten und es daher kein gro?er Erfolg w?re. Die Gegenseite verwies zurecht darauf, dass Diablo 2 nach der Ank?ndigung von Diablo 3, und damit rund 7 Jahre nach Ver?ffentlichung, in den Verkaufscharts erneut ganz oben war.

Schaden durch Bots?

Daher ist relativ ungewiss, was f?r eine Auswirkung die Bots im Singleplayer auf die Verkaufszahlen von Diablo 3 h?tten. Ferner f?hrte Blizzard das Echtgeldauktionshaus an, in dem angeblich eine Inflation aufgrund der Bots entstehen w?rde. Diese Inflation w?rde das Echtgeldauktionshaus f?r ehrliche Spieler nicht mehr attraktiv machen und sie w?rden nicht mehr handeln. Die Gegenseite sieht eher die fr?hen Exploits und das katastrophale Endgame als Grund f?r die Inflation. Ferner w?rden die Spieler eh am liebsten kein Echtgeldauktionshaus haben. Somit ist absolut fraglich, ob die Bots den Handel im Echtgeldauktionshaus, und damit die Provision Blizzards, senkt oder steigert.

Verzweifelt wirkte dann auch der Versuch, dass Blizzard mit den Grundrechten, speziell dem effektivem Rechtsschutz aus Art. 19 IV GG, argumentierte. Dies sorgte aber zumindest f?r Erheiterung im Saal, als der beisitzende Richter den Rechtsvertreter von Blizzard beruhigte, dass das Gericht jederzeit das Grundrecht unterm Arm trage.

Insgesamt zeigte sich in der Anh?rung, dass an vielen Stellen juristisches Neuland betreten wird. Die Kammer am Landgericht ist aber wirklich bem?ht die Probleme zu durchdringen und hat bereits bei dieser fr?hen Anh?rung einige interessante Rechtsansichten ge?u?ert. ?ber die Aufhebung oder das Fortbestehen der einstweiligen Anordnung soll am 17.7.2012 entschieden werden. Die Kammer schien noch sehr unentschlossen zu sein und so ist momentan von einer 50:50 Chance auszugehen.

Wir werden euch auf dem Laufenden halten.
 
Sehr Interessant.
Aber wann soll ?ber die Anordnung entschieden werden?
Im Text steht 17.7.2012
 
dachte ich mir auch grade wtf 17.07.2012 war doch schon :D ich denke mal bei der uhrzeit, an der dieser thread er?ffnet wurde, handelte es sich um einen fehler wegen dem datum?
 
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