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DemonBuddy Update v. 21.06.2012

Nat?rlich macht es keinen Sinn den Bot "nur" in Deutschland zu verbieten. Man k?nnte sich sogar fragen, ob es ?berhaupt einen Sinn macht gegen die Bots zu klagen. Im besten Fall ist einer weg - aber der n?chste sofort in der Entwicklung. Im schlechten Fall zieht sich der Rechtsstreit ?ber Jahre und das Spiel ist vor dem Bot weg.

Aber so ist es, wenn man versucht die Wirkung zu bek?mpfen und nicht die Ursache!
 
Naja im Entefekt ist es so oder so unsinnig, wenn mans genau nimmt k?nnte sonst z.B. Microsoft jeden weiteren Softwarehersteller verklagen / abmahnen weil sie Software entwickeln die auf ihrer Software basiert / eingreift.
Das die EULA von Blizzard hier garnicht erst greift sollte klar sein, da Bossland nicht direkt die Verletzung vornimmt sondern ein dritter, in diesem Fall wir. Daher w?re die Unterlassungserkl?rung eher bei uns richtig aufgehoben, was nat?rlich etwas unsinnig ist.
 
Naja im Entefekt ist es so oder so unsinnig, wenn mans genau nimmt k?nnte sonst z.B. Microsoft jeden weiteren Softwarehersteller verklagen / abmahnen weil sie Software entwickeln die auf ihrer Software basiert / eingreift.
Das die EULA von Blizzard hier garnicht erst greift sollte klar sein, da Bossland nicht direkt die Verletzung vornimmt sondern ein dritter, in diesem Fall wir. Daher w?re die Unterlassungserkl?rung eher bei uns richtig aufgehoben, was nat?rlich etwas unsinnig ist.


falsch. ganz einfach erkl?rung:
Kategorie:Software-Lizenz

deswegen kann MS zum BsP nicht bossland verklagen. aber blizzard schon , da es f?r D3 keine lizenz gibt es zu ver?ndern , weiterzuentwickeln oder ?hnliches.

Die Sache is, w?re ich Blizzard, w?rde ich genauso handeln.
Die Sache is, w?re ich Bossland, w?rde ich genauso handeln.
is halt ne grauzone f?r die es kaum/keine passenden gesetze gibt.
nehmen wir das argument , der PC geh?rt mir - ich habe D3 gekauft (geh?rt mir) - geh?ren mir dann auch die bits und bytes?
angenommen ja. is das auch bei den bits und bytes der fall die erst vom server ?bermitelt werden?
genauso werden sich wahrscheinlich die anw?lte streiten.
 
Nat?rlich macht es keinen Sinn den Bot "nur" in Deutschland zu verbieten.
Vielleicht (nur vielleicht) w?re es auch schwierig ein Urteil eines US Gerichts in Deutschland zu vollstrecken
und wenn man an den Wirbel von einem gewissen Datei Hoster denke (ich mein nur das jusristische!) und wie die Neuseel?ndische Justig darauf reagiert
und wenn wir noch bedenken, dass Blizzard vor dem Lg Hamburg keine "Sicherheitsleistung" hinterlegen musste,
war es vermutlich auch deutlich billiger.

Im Prozess Samsung gegen Apple (oder wars Motorla gegen wen anders ?) - naja im Prozess Handyhersteller 1 gegen Handyhersteller 2
gab es auch eine einstweilige Verf?gung gegen Handyhersteller 2 aber Handyhersteller 1 musste eine gro?e
Sicherheitsleistung hinterlegen falls Handyherstellr 2 doch gewinnt und der w?rde dann die Sicherheitsleistung (Geld) bekommen.
 
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