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bann welle umwandlung in 72 std/bann

Was er wohl meinte war, daß du nicht die Möglichkeit nutzen darfst, Leute einfach auf Ignore zu setzen, sondern dich mit ihnen von Amtswegen rumbalgen musst. :D

Nö muss ich nicht. Das Forum heisst "Diskussionen auf Deutsch" nicht "Honorbuddy Support DE". Ich kann die Leute auch auf das Supportforum, oder gar auf das Ticketsystem verweisen.
Ist bisher aber sehr selten vorgekommen.
 
Eine "Richtlinie" wird aber behandelt wie ein Gesetz wenn es zu einem Rechtsstreit kommt - die Gerichte richten sich eben nach dieser Richtlinie.
Fakt ist, Blizzard ist es nicht gestattet andere Prozesse als den WoW Prozess zu überwachen oder auch nur "festzustellen". "Beweise" die auf diese Art erlangt wurden sind untauglich und halten vor keinem Gericht stand eben weil die aktion ansich gegen Gesetze (oder Richtilinien) verstösst. Nur wenn es sich anhand des WoW Prozesses feststellen liesse wäre alles i.O. und diese Information könnte (das ist nicht sicher allerdings) man verlangen.

Da Blizzard aber sicher nicht möchte das bekannt wird "was genau" sie da festgestellt haben oder woran sie den Bot erkennen werden sie immer zuerst Mauern und mit etwas nachdruck den Account möglicherweise wieder freigeben.

Denn zu allem Überfluss haben wir in der EU auch noch das Transparenz- (AACHTUNG) "Gebot" - also noch weniger als eine Richtlinie, aber auch hier wollen es die Gerichte ganz genau haben und Blizzard müsste sich offenbaren um Recht zu bekommen.
Da dies Ihren Interessen aber diametral widerspricht - gibts den Account zurück oder es wird verkürzt. Im Grunde könnte jeder gebannte auf diese Weise für sich selbst einen Vergleich aushandeln.
Aber Achtung: Falls es noch weitere Hinweise oder Indizien gab wie z.b. einen Report o.ä. dann schaut man in die Röhre da dann Blizzards EULA/ToS/AGB voll greifen und bis dato auch nicht für ungültig erklärt wurden.


Tante Edith sagt: bezog sich auf Seite 1 des Threads - hätte mal alles lesen sollen ;)
 
Last edited:
Eine "Richtlinie" wird aber behandelt wie ein Gesetz wenn es zu einem Rechtsstreit kommt - die Gerichte richten sich eben nach dieser Richtlinie.
Diese Richtlinie regelt laut Präambel aber nur das Sammeln von personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, eMail-Adresse, Geburtstag, etc.)

Fakt ist, Blizzard ist es nicht gestattet andere Prozesse als den WoW Prozess zu überwachen oder auch nur "festzustellen".
Dumm nur, daß du dem aber ausdrücklich zugestimmt hast.
Blizzard Entertainment:World of Warcraft: Anti-Cheating-Vereinbarung

Um den Bemühungen der Einzelpersonen, die bereit sind die EULA und/oder die TOU zu verletzen, entgegenzuwirken, nutzt Blizzard Entertainment eine „Anti-Cheating-Software“,
die als Teil von Blizzard Spielen läuft. Diese „Anti-Cheating-Software“ scannt in eingeschränktem Umfang:

(i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, „RAM“), der mit dem Blizzard Spielprogramm belegt ist, um zu prüfen, ob das Blizzard Spielprogramm unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen verändert oder „gehackt“ wurde;
(ii) den Blizzard Spiele `Prozess`, um festzustellen, ob ein nicht-autorisiertes Programm eines Drittanbieters oder Computercode mit dem Prozess von Blizzard Spielen verbunden wurde und
(iii) die Windows Prozessliste, um festzustellen, ob ein Cheat- oder Hackprogramm gegenwärtig unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen geöffnet ist.
Dumm auch, daß Blizzard solche Daten mit deiner Zustimmung zu innerbetrieblichen Zwecken sammeln darf.
https://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html

Und noch eins obendrauf:
Die Prozessscans sind keine personenbezogenen Daten, da aus der Prozessliste alleine kein Rückschluß auf deine Person gezogen werden kann.
Somit fällt ein Prozessscan aus allen Gesetzen und Richtlinien per se raus.

Sie KÖNNEN deinen Account freischalten, müssen es aber nicht.
 
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Corleone, in deine Textausschnitten von den WoW ABG´s hast steht eben genau das drin was Sphero geschrieben hat. Ich zitiere: "Diese „Anti-Cheating-Software“ scannt in eingeschränktem Umfang: (i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, „RAM“), der mit dem Blizzard Spielprogramm belegt ist" bezieht sich die Aussage zu "Blizzard Spielprogramm" dann nicht doch nur auf Prozesse die mit Blizzard in Verbindung stehen, wie z.B. WoW oder WC3 oder sonst irgendwelche Spiele die Seitens Blizzard gestellt werden. Oder verstehe ich da jetzt etwas Grundlegendes falsch?
 
Also ums mal Klar zu übersetzen.

(i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, „RAM“), der mit dem Blizzard Spielprogramm belegt ist, um zu prüfen, ob das Blizzard Spielprogramm unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen verändert oder „gehackt“ wurde;

Erklärung : Was soviel bedeutet die dürfen auf Battle.net Launcher ,Diablo3.exe,WoW.exe,Hearthstone.exe etc zugreifen.

(ii) den Blizzard Spiele `Prozess`, um festzustellen, ob ein nicht-autorisiertes Programm eines Drittanbieters oder Computercode mit dem Prozess von Blizzard Spielen verbunden wurde und

Erklärung : Was soviel heißt ob ein Programm mit Blizzard Produkten verbunden wurde . Da Honorbuddy NICHT mit WoW sozusagen verknüpft bzw nicht über den WoW Ordner läuft. Habense sozusagen Ihre Agbs /EULA überschritten.

(iii) die Windows Prozessliste, um festzustellen, ob ein Cheat- oder Hackprogramm gegenwärtig unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen geöffnet ist
.

Erklärung : Da nach Blizzard Entertainment bzw. nach Ihren Geliebten EULA und AGBS , Bots NICHT unter Hacks / Cheatingprogramme zählen. Sondern als Drittanbieterprogramm bzw Bot. Habense Ihre eigenen EULA /AGBS überschritten.



Fazit : Die AGBS /EULA sind bei Honorbuddy Nichtig. Bzw. die haben auf Nicht Battle.net /Blizzard Produkte auf deiner Prozess Liste zugegriffen.
Was halt gegen die Richtlinien Verstößt (EU). Sowie in den EULA /AGBS von Blizzard NICHT vermerkt ist.



________________________________________________________________


Das nächste ist hab heute morgen nen Brief nach Blizzard Frankreich geschickt. Bzw. Anforderungen der Daten wieso ich Gebannt wurde. Steht jeden gesetzlich zu diese Anzufordern, bzw einzusehen. Online dürfen die, diese Daten nicht rausgeben. Weils halt unsicher ist bzw jede X beliebige Person , theoretisch auf dein Account gehen könnte bzw dan diese Einsehen könnte.Nach spätestens 7 tagen wird wohl nen Brief von dennen kommen. Dan weis man mehr.
 
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Erklärung : Was soviel heißt ob ein Programm mit Blizzard Produkten verbunden wurde . Da Honorbuddy NICHT mit WoW sozusagen verknüpft bzw nicht über den WoW Ordner läuft. Habense sozusagen Ihre Agbs /EULA überschritten.
Klar ist HB mit dem WoW-Arbeitsspeicher verknüpft. Wie soll es sonst an die aktuellen Spieldaten kommen?
Mit dem WoW-Ordner hat das rein gar nichts zu tun.
.
Erklärung : Da nach Blizzard Entertainment bzw. nach Ihren Geliebten EULA und AGBS , Bots NICHT unter Hacks / Cheatingprogramme zählen. Sondern als Drittanbieterprogramm bzw Bot. Habense Ihre eigenen EULA /AGBS überschritten.
Herrje, was ist HB denn dann? Ein Textverarbeitungsprogramm? Eine Tabellenkalkulation?
HB ist ein Cheatprogramm für WoW, das von einem Drittanbieter gestellt wird. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Es nutzt automatisierte Spielfunktionen, die so nicht im Original vorgesehen sind.
Schönreden bringt dir da gar nichts.
 
Honorbuddy ist ein Drittanbieterprogramm (Bot). Nach Blizzards definition bzw nach Ihren Richtlinien .
Ein Cheatprogramm wäre was ganz anderes. Weil Honorbuddy bzw. der Bot nichts anderes macht , was jeder Spieler theoretisch auch machen könnte. Nur halt Automatisch. Ein Cheatprogramm wär halt was anderes. Wenn du zb. durch Wände laufen könntest. Unbesiegbar bzw. nie sterben würdest in PVP. Bzw das gabs damals ne Zeitlang. Sah dan so aus als ob der typ laggs hatte. Hast ihn einfach nicht down bekommen. Oder halt in WoW ohne Mount rum fliegen bzw ohne irgend nen item /trank was es möglichen machen würde (Sowas halt).

Ohne Frage es ist Verboten. Will ich auch net schönreden.
Aber es geht einfach nicht darum das Honorbuddy Verboten ist oder Nicht Verboten ist.

Es geht einfach darum, das sie wahrscheinlich auf sachen zugegriffen haben.Die Blizzard nichts angehen bzw. einfach nicht dürfen. Brauch man auch nicht weiter rum zu disktutieren
 
Last edited:
Corleone gibs auf, das ist vergebliche Liebesmüh. Manch einer kapierts wohl nie.
 
Ein Cheatprogramm wär halt was anderes. Wenn du zb. durch Wände laufen könntest. Unbesiegbar bzw. nie sterben würdest in PVP.

Du solltest versuchen, die Begriffe Cheaten und Hacken zu differenzieren.

@Ilja Rogoff

Besser wäre es wohl.
Es gibt einige Unbelehrbare hier, die ihre schmerzliche Erfahrung wohl erst selbst sammeln müssen.
 
Weiß hier jemand wann der HB wieder funktioniert?

Offizielle News lesen, da stehts drin. Wenn es nicht drin steht gibts kein Datum :D
Es ist wie immer und ich wundere mich nach wie vor über solche Fragen.

Was das Thema hier angeht so halte ich das ganze für völlig sinnfrei. Hier kann keine Rechtsberatung stattfinden.
Wer der Meinung ist er müsse das Thema juristisch angehen, sollte es mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Nicht vergessen das es einen Unterschied gibt zwischen LEGAL und EULA.
Ausserdem hat es ja keinen unschuldigen getroffen. Du hast gebottet und wurdest erwischt. PECH auch wenn es weh tut.
Ob du nachweisen kannst das Blizz um dich zu erwischen was illegales getan hat, oder etwas das sie vielleicht dank deiner Zustimmung bei der Installation dürfen ist wieder ein ganz anderes Thema.
Dürfte langwierig und teuer werden wenn sich dessen ein Anwalt überhaupt annimmt. Ob sich das für einen Spieleaccount lohnt muss dann noch jeder selbst entscheiden.
 
Hallo

Mich hat es in der erste Welle getroffen, hab eigentlich alles probiert, diese unban dings da, spart euch das Geld, hat mich 40 Euro gekostet, hat nix gebracht, hab innerhalb 6 Monate 3x angefragt und gebeten, hat nichts gebracht, sogar am 1.5. Hab mich blöd gestellt und gefragt, hat auch nichts gebracht. Also wartet einfach 6 Monate, bringt wirklich nix.
Hab nach 13.5. rechner neu installiert, boot weg, meine 50 lvl 100 sind jetzt alle da und haben in einem Monat 3 Mil. Gold gemacht...aber ohne Boot.

Ich war sicher das so was wieder kommt und ich war sicher die speren mich sicher wieder weil alle chars auf lvl 100 sind, aber wie gesagt hab jetzt nur ohne Bot gespielt und Account ist noch da.
Spielt einfach einen neuen Main bis dahin so wie ich.
LG
 
Das Sammeln dieser Daten + eingeschränkte Rechnerscans wurde mit Anerkennung der AGB ausdrücklich genehmigt.

Joah und wenn irgendwann drin steht, dass jeder eine Waschmaschine dazu kaufen muss, ist das auch in Ordnung.

I) § 34 BDSD – Das Auskunftsrecht

(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3. den Zweck der Speicherung. – § 34 BDSG

Gemäß § 34 BDSG besitzt jede natürliche Person ein Auskunftsrecht bezüglich der zu seiner Person erhobenen Daten. Sofern er sich auf oben genannten Paragraphen bezieht, kann er sich informieren welche Daten über ihn gespeichert wurden, für welche Zwecke diese Daten verwendet wurden, wie die Daten gesammelt und an wen die entsprechenden Daten weitergegeben wurden.

Betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 BDSG unabdingbare) Rechte:

Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze. Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet
Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
Die beiden erstgenannten Rechte können verweigert werden, falls das allgemeine öffentliche Interesse, das Interesse der jeweiligen nicht-öffentlichen Stelle an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses oder das Interesse Dritter zur Geheimhaltung überwiegt. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eine Verweigerung der Auskunft muss mit Angabe der Gründe dokumentiert werden.

Nur weil jemand ein Wort nicht richtig übersetzt oder falsch deutet, sollte man nicht gleich lachen und mal mitdenken.
 
Leute gebt bloß kein Geld aus für den Unban "Service". Das ist HokusPokus und nicht mehr als ein schlechter Witz. Da könnt ihr das Geld auch direkt in den Kamin werfen.
Gleiches gilt für all jene die immer noch das Thema an einen Anwalt oder gar den Verbraucherschutz geben wollen. Ich bekomm Kopfweh von so viel ungläubigem Kopfschütteln.
Bitte MACHT es. Gebt Geld aus und investiert Zeit. Erfolgsaussicht 0.1%
 
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