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72H bann wegen drittanbieter software und nun?!

TonspioN

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Feb 28, 2012
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Hallo, mein 72 Stunden Ban ist heute ausgelaufen, wollte fragen wie habt ihr euch verhalten? Weiter gemacht oder den Account ruhen lassen? Zum selbst spielen hab ich momentan keine Lust deswegen bin ich drauf und dran, ihn wieder zu starten... oder ist der Account geflaggt?

lg
 
100%-ig geflaggt bisher wars dann bei mir so das direkt danach der Account Perma bann hatte!
 
Also mein Vorschlag w?re entweder:
A.) den Account bei Ebay verkaufen und (definitiv) darauf hinweisen das er einmal eine 72h Sperre hatte
B.) den Account auf Eis legen
C.) den Account erstmal ruhen lassen, ggf. einen Account auf gleichen Namen erstellen den Charakter runtertransen und direkt weiterbotten (auf dem 72h account k?nntest du dann langsam nach ein paar Wochen anfangen einen Char hochzuleveln oder aber einen DK anzufangen etc.

Wenn du den Account jedoch komplett unangetastet weiter bottest wird er verloren gehen.
Falls ein Ban durch Playerreport zustandegekommen ist k?nnte ein einfacher Server wechsel (oder Namenswechsel) das ganze etwas nach hinten hinausz?gern
 
Also mein Vorschlag w?re entweder:
A.) den Account bei Ebay verkaufen und (definitiv) darauf hinweisen das er einmal eine 72h Sperre hatte

Warum drauf hinweisen? Wenn der K?ufer sich in-game korrekt verh?lt, wird er das niemals mitkriegen. Falls er bottet oder H*cks benutzt wird ihn ein direkter Perma auch nicht verwundern.
 
Warum drauf hinweisen? Wenn der K?ufer sich in-game korrekt verh?lt, wird er das niemals mitkriegen. Falls er bottet oder H*cks benutzt wird ihn ein direkter Perma auch nicht verwundern.

weil es an betrug / t?uschung grenzt und vors?tzlich getan wurde. Das ist strafbar und KEIN kavaliersdelikt!
Und JA es ist Strafbar und JA das ist hier gegeben, damit da blo? keine Diskussion dr?ber kommt.
Und wegen des Bans. Wenn er jemanden ingame beleidigt w?rde dies eine Verwarnung oder maximal eine 3 Stunden Sperre mitsich f?hren. Wurde der Account jedoch vorher f?r 72h gebannt (letzte Ma?nahme seitens blizzard) so wird der account definitiv permanent gesperrt.

Heutzutage gehen Firmen und auch Private Leute vor gericht f?r 25 Cent Pfand. Da kannst du definitiv von ausgehen das auch Leute f?r 30-100€ genau das machen. Und Anzeige wegen Betrugs zu erstellen geht mitlerweile Online und ist erstmal an keinen Kosten verbunden. Ich und jeden den ich pers?nlich kenne w?rde genau diese Schritte einleiten.
 
weil es an betrug / t?uschung grenzt und vors?tzlich getan wurde. Das ist strafbar und KEIN kavaliersdelikt!
Und JA es ist Strafbar und JA das ist hier gegeben, damit da blo? keine Diskussion dr?ber kommt.

Da muss ich dir widersprechen, denn der K?ufer eines "Accounts" kauft ja keinenfalls den Account selbst, sondern lediglich die investierte Zeit.

Hier ein Beispieltext so eines Hinweistextes (gefunden unter irgendeinem Account bei ebay, eigentlich schon fast Standart):

Hinweise:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.
Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenst?nde.
Der K?ufer zahlt nur f?r eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verk?ufer aufgewendet wurden, um den oben aufgef?hrten Spielstand der Charaktere darzustellen.
Das relevante Gut bleibt nach Bestimmung des Publishers weiterhin eingetragenes Eigentum des Verk?ufers. Es ?ndern sich periodisch die Besitzverh?ltnisse.
Der Account, die Charaktere und die Gegenst?nde selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!
Dar?ber hinaus verpflichtet sich der K?ufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten s?mtliche Accountdaten zu ?ndern!
Sollte dem Verk?ufer durch Vers?umnis des K?ufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des K?ufers.
Nach ?bergabe und ?nderung der Zugangsdaten ist der K?ufer f?r jegliche Sicherheit ?ber Schutz des Computers selbst verantwortlich.
Sollte dem K?ufer nach Erwerb durch ein Vers?umnis der Sicherheit ein Login nicht mehr m?glich sein, so liegt es im Interesse des Verk?ufers ihm diesen wieder zu erm?glichen,
dem K?ufer steht aber kein Recht auf abermale Abgabe der ?quivalent intakten Daten zu.
Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverst?ndnis zu dieser Erkl?rung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gew?hrleistung an.

Hier nochmals in fett die entsprechende Zeile:

Der K?ufer zahlt nur f?r eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verk?ufer aufgewendet wurden, um den oben aufgef?hrten Spielstand der Charaktere darzustellen.

Ein Mangel bei einer bereits geleisteten Dienstleistung w?re nur durch fehlerhafte Beschreibung des/der Charaktere/s gegeben.

Der Account auf dem sich der Charakter befindet ist somit nur "Tr?germasse" und f?r die in den Spielstand des Charakters investierte Zeit unerheblich. Zudem kann man ja Charaktere von einem Account auf einen anderen ?bertragen (auch wenn die Personalien der Accountbesitzer ?bereinstimmen m?sssen), was mein Argument weiterhin unterstreicht, da ein solcher, neuer Account nicht automatisch die Strafe des "Geberaccounts" mit ?bertragen bekommt.

Als Privatverk?ufer wird durch das wissentliche machen falscher Angaben oder das Verschweigen von M?ngeln lediglich der Gew?hrleistungsausschluss aufgehoben bzw unwirksam. (vgl. eBay-Richtlinien: eBay Deutschland: Rechtsportal)

Wie das ganze bei virtuellen G?tern aussieht, ist Stand meines Wissens nicht gekl?rt, im speziellen da dem K?ufer ja durch eine vergangene Accountstrafe weder mittelbar noch unmittelbar ein Schaden/Nachteil entsteht. Dieser w?rde nur bei SP?TERER (d.h. nach der ?bergabe) unsachgem??er Verwendung (Exploits, H*cks, Bots, Versto? gegen die Nutzungsbedingungen von WoW) entstehen. F?r einen solchen Schaden ist der Verk?ufer nicht (wenn nicht sogar niemals) haftbar.

Nachtrag: Um Missverst?ndnissen vorzubeugen betone ich hier nochmal ausdr?cklich, dass ich niemanden dazu ermutigen m?chte falsche oder fehlerhafte Angaben zu machen oder M?ngel zu verschweigen. Es lohnt sich einfach nicht. Das hei?t nicht, dass dieser Fall rechtlich einwandfrei zu beurteilen w?re, jedoch schlagt ihr euch nachher mit dem K?ufer rum, falls doch etwas passieren sollte. Deshalb, immer sch?n bei der Wahrheit bleiben, das macht den Umgang, speziell bei eBay, einfacher. Denn selbst mit 100%ig korrekten Angaben findet ihr immernoch genug Meckerer, welche euch nur Zeit und Nerven rauben. Dennoch bin ich ?berzeugt, dass dem K?ufer eines zuvor gesperrten Accounts keinerlei Nachteile entstehen, solange er ihn richtig handhabt.

Soviel von mir.
 
Last edited:
Du kannst argumentieren wie du m?chtest.
Es ist weder rechtens im "kleingedruckten" hinbeizuf?gen das der Account sich auf einem Privatserver befindet (weil ja nuuuuurr die zeit bezahlt wird). Noch ist es rechtens ein solchen mangel zu unterschlagen( garnicht erst zu erw?hnen oder gar zu L?gen).

Um dir ein Beispiel zu nennen sind insgesammt 3 Prozesse die ich gef?hrt und in erster Instanz jeweils gewonnen habe. Darauf bezogen das 1x eben der Account sich auf einem Privatserver befand und 2x der Account vorher bereits gebannt wurde.

Also bitte unterlass die versuche ein unangebrachtes Rechtsbeurteilen zu verbreiten.

Und ganz nebenbei, Wieso glaubt eigentlich jeder das man 3 S?tze irgendwo hinsetzt und diese rechtskr?ftig w?ren?
Zu deiner These:

Wenn ich die Zeit bezahle die jemand f?r X investiert hat. Dann bezahle ich diese genau f?r diesen Stand.
und NICHT f?r irgend einen anderen Stand der Dinge, denn ja, eine Vorherige Sperrung ist eine benachteidigung des Accounts.

Eine benachteidigung der angebrachten Leistung.
 
Wenn ich die Zeit bezahle die jemand f?r X investiert hat. Dann bezahle ich diese genau f?r diesen Stand.
und NICHT f?r irgend einen anderen Stand der Dinge, denn ja, eine Vorherige Sperrung ist eine benachteidigung des Accounts.

Eine benachteidigung der angebrachten Leistung.

Charakter != Account.

Zudem w?re es sehr freundlich, wenn du die Aktenzeichen der bertreffenden Prozesse zur Verf?gung stellst.

EDIT: Das Beispiel mit den Privatservern hinkt ?brigens, denn es hat nichts mit dem hiesigen Problem zu tun.
 
Last edited:
Und ganz nebenbei, Wieso glaubt eigentlich jeder das man 3 S?tze irgendwo hinsetzt und diese rechtskr?ftig w?ren?

Dann w?re deiner Auffassung nach also auch kein Haftungsausschluss im Impressum rechtskr?ftig? Oder Haftungsausschl?sse von Privatverk?ufern?
 
Um der Diskussion mal ein Ende zu bereiten:
Sollten bei einem Accountverkauf Dinge verschwiegen werden die im Nachhinein vom K?ufer aufgedeckt werden und es zur Abzeige kommt MUSST du mit mindestens einer Geldatrafe rechnen da das Verhalten sowohl unter arglistige T?uschung als auch Vorsatz f?llt.
Zudem ist der geschlossene Kauffertrag damit nichtig und somit nicht rechtskr?ftig zustande gekommen.
 
Dann w?re deiner Auffassung nach also auch kein Haftungsausschluss im Impressum rechtskr?ftig? Oder Haftungsausschl?sse von Privatverk?ufern?

Ich habe weder gesagt noch gemeint das jegliche Aussagen, Vertr?ge, verbreitenden Ausschl?sse oder derartiges Ausschl?sse nichtig sind. Worte im Mund herumdrehen lasse ich mir nicht. Zumal ich auf solch einer Diskussion keine Ambitionen habe diese zu f?hren. (Verallgemeinerungen sind NICHT immer angebracht)

Wenn du nicht einsichtig genug bist oder keine eigeninitative Zeigst nach F?llen zu suchen, wo bereits welche gef?hrt wurden bez?glich dem "kleingedruckten" dann soll das so sein. Vorkauen werde ich es dir nicht.

Ich habe dich und vorallem dem Threadersteller somit gen?gend Hilfe geleistet und bekanntgegeben das dies eine Straftat darstellt. Dazu seih noch gesagt das dies keine Rechtsberatung darstellt sondern nur Hilfestellung bieten soll um vor einer Straftat zu sch?tzen, desweiteren bin ich kein Rechtsanwalt, stehe jedoch mit meinem in engen Kontakt.

(Und ja, eine Online Rechtsberatung als nicht aus?bender Rechtsanwalt stellt ebenfalls eine Straftat da.)

Um der Diskussion mal ein Ende zu bereiten:
Sollten bei einem Accountverkauf Dinge verschwiegen werden die im Nachhinein vom K?ufer aufgedeckt werden und es zur Abzeige kommt MUSST du mit mindestens einer Geldatrafe rechnen da das Verhalten sowohl unter arglistige T?uschung als auch Vorsatz f?llt.
Zudem ist der geschlossene Kauffertrag damit nichtig und somit nicht rechtskr?ftig zustande gekommen.

Danke! ;-) Schnelle Reaktion :D (nicht ironisch sondern ernst)
 
Last edited:
Um zum Thema zur?ckzukommen: einfach weiter machen, was soll der ganze andere Firlefanz? Glaubt ihr wirklich dass sich ein Blizzard-Mitarbeiter hinhockt bis man sich einloggt und evtl. auff?llig verh?lt?
 
Mach dir ne Internet Flat auf dein Handy und lad dir ein Monitor Plugin runter oder sei dabei wenn du am botten bist,damit du bei Stucks oder Whispers reagieren kannst.
 
Last edited:
wie soll man nen ebay kauf melden bzw den verk?ufer bei polizei/anwalt melden ? der vogel der den acc kauft hat ja dann auch den schwarzen peter :> ich glaub kaum das jemand so deppert is und rechtliches einleitet

btw gewusst wie man bottet passiert sowas garnich
 
Da muss ich dir widersprechen, denn der K?ufer eines "Accounts" kauft ja keinenfalls den Account selbst, sondern lediglich die investierte Zeit.

Schwachsinn, nur weil jemand diese Absurdit?t auf seine Auktion hinschreibt, heisst es noch lange nicht das dem so ist.

weil es an betrug / t?uschung grenzt und vors?tzlich getan wurde. Das ist strafbar und KEIN kavaliersdelikt!

Richtig, das ist vors?tzliche T?uschung.
 
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