weil es an betrug / t?uschung grenzt und vors?tzlich getan wurde. Das ist strafbar und KEIN kavaliersdelikt!
Und JA es ist Strafbar und JA das ist hier gegeben, damit da blo? keine Diskussion dr?ber kommt.
Da muss ich dir widersprechen, denn der K?ufer eines "Accounts" kauft ja keinenfalls den Account selbst, sondern lediglich die investierte Zeit.
Hier ein Beispieltext so eines Hinweistextes (gefunden unter irgendeinem Account bei ebay, eigentlich schon fast Standart):
Hinweise:
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.
Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenst?nde.
Der K?ufer zahlt nur f?r eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verk?ufer aufgewendet wurden, um den oben aufgef?hrten Spielstand der Charaktere darzustellen.
Das relevante Gut bleibt nach Bestimmung des Publishers weiterhin eingetragenes Eigentum des Verk?ufers. Es ?ndern sich periodisch die Besitzverh?ltnisse.
Der Account, die Charaktere und die Gegenst?nde selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!
Dar?ber hinaus verpflichtet sich der K?ufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten s?mtliche Accountdaten zu ?ndern!
Sollte dem Verk?ufer durch Vers?umnis des K?ufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des K?ufers.
Nach ?bergabe und ?nderung der Zugangsdaten ist der K?ufer f?r jegliche Sicherheit ?ber Schutz des Computers selbst verantwortlich.
Sollte dem K?ufer nach Erwerb durch ein Vers?umnis der Sicherheit ein Login nicht mehr m?glich sein, so liegt es im Interesse des Verk?ufers ihm diesen wieder zu erm?glichen,
dem K?ufer steht aber kein Recht auf abermale Abgabe der ?quivalent intakten Daten zu.
Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverst?ndnis zu dieser Erkl?rung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gew?hrleistung an.
Hier nochmals in fett die entsprechende Zeile:
Der K?ufer zahlt nur f?r eine Teilzeit und die -arbeit, die vom Verk?ufer aufgewendet wurden, um den oben aufgef?hrten Spielstand der Charaktere darzustellen.
Ein Mangel bei einer bereits geleisteten Dienstleistung w?re nur durch fehlerhafte Beschreibung des/der Charaktere/s gegeben.
Der Account auf dem sich der Charakter befindet ist somit nur "Tr?germasse" und f?r die in den Spielstand des Charakters investierte Zeit unerheblich. Zudem kann man ja Charaktere von einem Account auf einen anderen ?bertragen (auch wenn die Personalien der Accountbesitzer ?bereinstimmen m?sssen), was mein Argument weiterhin unterstreicht, da ein solcher, neuer Account nicht automatisch die Strafe des "Geberaccounts" mit ?bertragen bekommt.
Als Privatverk?ufer wird durch das wissentliche machen falscher Angaben oder das Verschweigen von M?ngeln lediglich der Gew?hrleistungsausschluss aufgehoben bzw unwirksam. (vgl. eBay-Richtlinien:
eBay Deutschland: Rechtsportal)
Wie das ganze bei virtuellen G?tern aussieht, ist Stand meines Wissens nicht gekl?rt, im speziellen da dem K?ufer ja durch eine vergangene Accountstrafe weder mittelbar noch unmittelbar ein Schaden/Nachteil entsteht. Dieser w?rde nur bei SP?TERER (d.h. nach der ?bergabe) unsachgem??er Verwendung (Exploits, H*cks, Bots, Versto? gegen die Nutzungsbedingungen von WoW) entstehen. F?r einen solchen Schaden ist der Verk?ufer nicht (wenn nicht sogar niemals) haftbar.
Nachtrag: Um Missverst?ndnissen vorzubeugen betone ich hier nochmal ausdr?cklich, dass ich niemanden dazu ermutigen m?chte falsche oder fehlerhafte Angaben zu machen oder M?ngel zu verschweigen. Es lohnt sich einfach nicht. Das hei?t nicht, dass dieser Fall rechtlich einwandfrei zu beurteilen w?re, jedoch schlagt ihr euch nachher mit dem K?ufer rum, falls doch etwas passieren sollte. Deshalb, immer sch?n bei der Wahrheit bleiben, das macht den Umgang, speziell bei eBay, einfacher. Denn selbst mit 100%ig korrekten Angaben findet ihr immernoch genug Meckerer, welche euch nur Zeit und Nerven rauben. Dennoch bin ich ?berzeugt, dass dem K?ufer eines zuvor gesperrten Accounts keinerlei Nachteile entstehen, solange er ihn richtig handhabt.
Soviel von mir.