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World of Warcraft: Anti-Cheating-Vereinbarung (Neu? & Bullshit was die da schreiben?)

Animatrix667

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Jun 5, 2014
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World of Warcraft: Anti-Cheating-Vereinbarung


Das Anti-Cheating-Programm

Blizzard Entertainment, Inc., Blizzards Lizenznehmer sowie die mit Blizzard verbundenen Unternehmen sehen cheaten durch Verwendung von „nicht-autorisierten Programmen von Drittanbietern“ als einen erheblichen Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen (Terms of Use Agreement, „TOU“) und/oder der Endbenutzerlizenzvereinbarung (End User License Agreemnt, „EULA“), die Sie akzeptiert haben müssen, um diese Nachricht zu sehen. Diese gelten für alle Blizzard Entertainment Videospiele, einschließlich aber nicht beschränkt auf World of Warcraft®, StarCraft® 2, Diablo® 3 und die dazugehörigen Erweiterungen („Blizzard Spiele“). Ein „nicht-autorisiertes“ Programm eines Drittanbieters in diesem Sinn wird definiert als jedes Programm eines Drittanbieters einschließlich – ohne Einschränkungen – jedes „Add-On“ oder „Mod“, dass nach Blizzards alleiniger Festlegung:

(i) Cheaten in irgendeiner Form ermöglicht oder fördert;
(ii) Benutzern erlaubt die Benutzeroberfläche von Blizzard Spielen, Benutzerumgebung und/oder das Spielerlebnis in einer nicht ausdrücklich durch Blizzard Entertainment im EULA und/oder TOU erlaubten Weise zu modifizieren oder zu hacken;
(iii) Daten abfängt, systematisch Daten sammelt oder in anderer Weise Informationen von oder durch Blizzard Spiele sammelt.
Um den Bemühungen der Einzelpersonen, die bereit sind die EULA und/oder die TOU zu verletzen, entgegenzuwirken, nutzt Blizzard Entertainment eine „Anti-Cheating-Software“, die als Teil von Blizzard Spielen läuft. Diese „Anti-Cheating-Software“ scannt in eingeschränktem Umfang:

(i) den Arbeitsspeicher (Random Access Memory, „RAM“), der mit dem Blizzard Spielprogramm belegt ist, um zu prüfen, ob das Blizzard Spielprogramm unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen verändert oder „gehackt“ wurde;
(ii) den Blizzard Spiele `Prozess`, um festzustellen, ob ein nicht-autorisiertes Programm eines Drittanbieters oder Computercode mit dem Prozess von Blizzard Spielen verbunden wurde und
(iii) die Windows Prozessliste, um festzustellen, ob ein Cheat- oder Hackprogramm gegenwärtig unter Verstoß gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen geöffnet ist.
Die aus diesen Aktivitäten erlangten Informationen werden an Blizzard übermittelt. Blizzard nutzt diese Informationen ausschließlich, um festzustellen, ob der Computer, den der Benutzer nutzt, um sich in Blizzard Spielen einzuloggen, nicht-autorisierte Programme von Drittanbietern oder Cheat- oder Hackprogramme, die gegen die Blizzard Spiele-Nutzungsbestimmungen verstoßen, aufweist. Die Informationen werden nicht für Marketingaktivitäten genutzt, verkauft, vermietet oder in anderer Weise an Dritte übermittelt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Blizzard derzeit außer der soeben dargestellten Scanaktivitäten keine anderen Scans des von Ihnen zum Spielen von Blizzard Spielen genutzten Computers durchführt.
Im Falle der Entdeckung eines nicht-autorisierten Programms eines Drittanbieters, kann Blizzard nach alleinigem Beschluss:

(a) Informationen an Blizzard Entertainment zurückübermitteln, einschließlich – ohne Beschränkungen – den Namen Ihres Accounts, Details über die entdeckten nicht-autorisierten Programme von Drittanbietern und die Zeit und das Datum an dem das nicht-autorisierte Programm von Drittanbietern entdeckt wurde; und/oder
(b) von einem der Rechte nach den TOU mit oder ohne vorherige Benachrichtigung Gebrauch machen.
 
Da schaut man nach langer Zeit mal wieder rein und das erste was man sieht, so ein toller Thread.

Das Gute: Diesen Abschnitt gibt es schon sehr lange in der AGB.

Das lässt zwar keine Rückschlüsse auf das tun von Blizzard zu, aber es ist eben nichts Neues.

Gruß Buzz
 
Korregiert mich, aber ist es nicht so, dass das gegen den deutschen Datenschutz verstösst? Bzw war das nicht immer der Knackpunkt?
 
Korregiert mich, aber ist es nicht so, dass das gegen den deutschen Datenschutz verstösst? Bzw war das nicht immer der Knackpunkt?

Das einzige was Blizzard macht ist den Areitsspeicher scannen und auch Nur den Teil, den WOW belegt alles andere ist nach deutschen Datenschutz illegal (nicht das das was zu bedeuten hat ;) ).

Ich denke mal es werden die amerikanischen Agbs sein ,die einfach nciht an den deutschen Markt angepasst wurden .

Das müssen sie auch nicht ,da Klauseln wie "wir scannen ihren kompletten PC " oder so etwas in der Art, in Deutschland ungültig werden ,egal obs drin steht oder nicht .

Berichtigt mich bitte sollte es falsch sein .

Liebe Grüße Daniel
 
wieso solte das illegal sein? sagen alle. aber keiner kann auch nur einen paragraphen nennen, der das belegt.
nur weil alle sagen, dass der himmel gruen ist, wird er deshalb noch lange nicht gruen.
das mit der illegalitaet ist so eine "urban legend" einer hat es erzaehlt, 100 haben es nachgelabert, die welt denkt es stimmt.

illegal ist es dann, wenn es ohne dein wissen geschieht. da du es aber weisst, ist es nichtmehr illegal. du gibst ja die berechtigung.
 
@ cg1203im2

wieso solte das illegal sein? sagen alle. aber keiner kann auch nur einen paragraphen nennen, der das belegt.
nur weil alle sagen, dass der himmel gruen ist, wird er deshalb noch lange nicht gruen.
das mit der illegalitaet ist so eine "urban legend" einer hat es erzaehlt, 100 haben es nachgelabert, die welt denkt es stimmt.

illegal ist es dann, wenn es ohne dein wissen geschieht. da du es aber weisst, ist es nichtmehr illegal. du gibst ja die berechtigung.

das ist so nicht ganz richtig.

Es sind schon mehrere AGB von höchsten Gerichten gekippt worden, die unter anderen zu starke Benachteiligungen eines Vertragspartners beinhalteten.
Hinzu kommt, dass hier für eine Leistung Geld erbracht wird und Blizzard bei einer Accountsperre das Geld behält. Diesbezüglich sind auch schon Gerichtsurteile ergangen, wo dieses/er Geld/Kaufbetrag zurückerstattet werden musste.

Natürlich kann man solche Urteile nicht ohne weiteres auf Blizzards AGB anwenden, obwohl diese mit Sicherheit nicht allen Punkten mit dem deutschen Recht konform gehen.

Wikipedia:
Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. Genau wie bei der Legalität ist die Beziehung auf einen Gegenstand möglich. Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. Wenn ein Verstoß gegen die Legalität durch Gesetz als besonders ächtungswürdig festgelegt wurde, wird strafbar gehandelt. Eine mildere Form ist eine Ordnungswidrigkeit.
 
Aber noch sind die AGB's von Blizzard nicht durch ein Gericht gekippt. Schon seit ein paar Jahren nicht.
Da Deutschland ein Rechststaat ist sind die AGB gueltig. solange, bis ein Gericht etwas anderes feststellt.

Hierfuer gibt es nur 3 Moeglichkeiten:
1. Es hat in all den Jahren noch nie jemand versucht gerichtlich gegen Blizzards AGB vorzugehen (unwahrscheinlich)
2. Es gab Prozesse gegen Blizzards AGB, und die sind zu gunsten Blizzards ausgegangen
3. Es gibt laufende Prozesse gegen Blizzards AGB, aber so lange diese nicht Abgeschlossen sind, haben die AGB gueltigkeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Blizzard die AGB weiterhin anwenden wuerde, wenn ein Gericht die Unsittlichkeit/Ungesetzmaessigkeit der AGB festgestellt haette.
 
Last edited:
Aber noch sind die AGB's von Blizzard nicht durch ein Gericht gekippt. Schon seit ein paar Jahren nicht.
Da Deutschland ein Rechststaat ist sind die AGB gueltig. solange, bis ein Gericht etwas anderes feststellt.

Hierfuer gibt es nur 3 Moeglichkeiten:
1. Es hat in all den Jahren noch nie jemand versucht gerichtlich gegen Blizzards AGB vorzugehen (unwahrscheinlich)
2. Es gab Prozesse gegen Blizzards AGB, und die sind zu gunsten Blizzards ausgegangen
3. Es gibt laufende Prozesse gegen Blizzards AGB, aber so lange diese nicht Abgeschlossen sind, haben die AGB gueltigkeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Blizzard die AGB weiterhin anwenden wuerde, wenn ein Gericht die Unsittlichkeit/Ungesetzmaessigkeit der AGB festgestellt haette.


Naja... Das Problem bei solchen Schlussfolgerungen ist, dass man aus einer falschen Annahme alles mögliche schließen kann.
Und deine Annahme ist schlichtweg falsch.

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Blizzard_LG_Berlin_15_O_300_12.pdf
 
Bei mir ist es jetzt 1:58 am morgen, und ich gebe zu, das pdf nur ueberflogen zu haben.
es handelt sich dabei um komplett andere klauseln. hat also rein garnichts mit dem fall der PC ueberwachung zu tun.

ich werde aber morgen komplett lesen, und auch die AGB vergleichen, ob die in diesem urteil vom gericht beanstandeten klauseln geaendert wurden. (Davon gehe ich aus)

Demnach Scheint meine Annahme nicht falsch zu sein, da es ein komplett anderes thema ist.
Wie gesagt berichte ich morgen, ob die 72h unterbrechung in den AGB geaendert wurde.

edit:
Ok, es hat mir trotz muedigkeit keine Ruhe gelassen. Nach dem Urteil vom 28.01.2014 waren die vom Gericht angemahnten Klauseln ungueltig. Prompt aenderte Blizzard die Nutzungsbestimmungen am 11.02.2014.
Seither sind die angemahnten Klauseln kein Bestandteil der Nutzungsbestimmungen mehr ( Blizzard Entertainment:Battle.net-Nutzungsbestimmungen ). Nicht desto trotz sind diese Nutzungsbestimmungen vom 11.02 wieder gueltig, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.


In diesem topic hier geht es aber um die Anti-Cheat Vereinbarung. Diese ist so lange gueltig, bis von einem Gericht etwas anderes beschlossen wird.
 
Last edited:
will mich nicht einmischen aber ein freund von mir ist Rechtsanwalt und der sagt es ganz einfach ausgedrückt " EIN GESETZ STEHT ÜBER JEDEM VERTRAG EGAL WAS DA DRINNSTEHT " wenn es gegen ein Gesetz verstößt ist es ungültig und gut 30 % in den Blizz AGB verstossen zumindest in D gegen das Gesetz. Aber er meinte auch wo kein Kläger da kein Richter also abwarten bis irgendjemand einen Prozess anstrengt und das durchzieht :)
 
Da hat dein Freund auch vollkommen Recht.
Solang niemand einen Beweis veröffentlicht, dass Blizzard in Bereichen scannt, die sie nichts angehen, gibts auch keinen Klage Grund.
Würden sie das machen, gäbe es aber Banwellen am laufenden Bande
 
will mich nicht einmischen aber ein freund von mir ist Rechtsanwalt und der sagt es ganz einfach ausgedrückt " EIN GESETZ STEHT ÜBER JEDEM VERTRAG EGAL WAS DA DRINNSTEHT " wenn es gegen ein Gesetz verstößt ist es ungültig und gut 30 % in den Blizz AGB verstossen zumindest in D gegen das Gesetz. Aber er meinte auch wo kein Kläger da kein Richter also abwarten bis irgendjemand einen Prozess anstrengt und das durchzieht :)

Ähm was macht den Bossland seit Jahren? Diesen Prozess gibt es bereits. Die Deutschen sind auch dumm und kümmern sich nicht um ihr Recht. Ich wette 99% hier zahlen auch brav GEZ Gebühren obwohl diese rechtsmäßig illegal sind.
 
Naja, bis jetzt hat noch kein Gericht ein Urteil gegen die GEZ gesprochen.
GEZ: Verfassungsgericht Koblenz weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab | DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
Als Beispiel.
Vorm BVerfG ist bis jetzt wohl noch nichts in Sachen GEZ. Es gibt milionen Mahnbescheide, und wenn selbst das BVerfG ein Urteil zugunsten des Beitragsservices spricht, duerfte bei vielen der Gerichtsvollzieher klingeln.
Das ist wieder so ein Mythos, dass die GEZ Gebuehr illegal ist. Bis jetzt ist sie das laut mehrerer Gerichte nicht.
 
Naja, bis jetzt hat noch kein Gericht ein Urteil gegen die GEZ gesprochen.
GEZ: Verfassungsgericht Koblenz weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab | DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN
Als Beispiel.
Vorm BVerfG ist bis jetzt wohl noch nichts in Sachen GEZ. Es gibt milionen Mahnbescheide, und wenn selbst das BVerfG ein Urteil zugunsten des Beitragsservices spricht, duerfte bei vielen der Gerichtsvollzieher klingeln.
Das ist wieder so ein Mythos, dass die GEZ Gebuehr illegal ist. Bis jetzt ist sie das laut mehrerer Gerichte nicht.
Es gibt zumindest Ansätze zur Hoffnung.
Fernsehkritik-TV Blog » Blog Archiv » Widerstand nicht zwecklos?
 
Ich zahle es nicht. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Ganz einfach.
 
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