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Widerrufsrecht mit Geld zurück -> Blizzard

Saubstauger

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Aug 2, 2012
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Servus miteinander.

Mein Hauptaccount wurde gestern permanent gebannt und mit mehrmaligen Anschreiben wurde mir immer wieder versichert, dass ich Erze und Kräuter gefarmt hätte (stimmt nicht, da ich eine finale Warnung schon hatte). Egal was ich sagte, es wurde mir immer wieder vorgeworfen.

Zitat von einem GM in Live-Chat: "Sie sind wohl der dümmster Botter den wir je hatten". (1Tag vor der Bannung 50 Euro für Fraktionswechsel ausgegeben, 4 Tage davor die digitale Erweiterung gekauft und 2 Wochen davor eine Gamecard hinzugefügt für 3 Monate Spielzeit).

Der Hauptaccount ist der, der schon einmal gebottet hat, aber seit der finalen Warnung nie wieder in dieser Hinsicht dafür missbraucht worden ist.

Da die GMs sich ihrer Sache "sicher" sind und ich mir auch, poche ich jetzt auf mein Widerrufsrecht. Hat damit jemand Erfahrung? Ich möchte eine Ersattung der beiden Fraktionswechsel wie auch für die digitale Erweiterung. Da ich auch schon gegoogelt habe fallen diese "digitalen Güter" normalerweise nicht in das Raster von MP3s etc. Zumal die digitale Erweiterung ich ja selbst jetzt noch stornieren könnte, da diese noch nicht draußen ist.

Habe ich in diesem Fall das Recht einer meiner besagten gekauften digitalen Versionen zurückzubekommen bzw. entschädigt zu werden?
 
wenn du via lastschrift bezahlt hast, einfach zurückbuchen.
 
Du kannst höchstens mal einen Anwalt konsultieren, das Problem ist immer, dass es nicht billig ist, wenn man keinen privaten Rechtsschutz hat.

D.h. unter Umständen bezahlst du 1-2 Stunden für die Angelegenheit, wenn dir das den das Wert ist, und die Aussicht auf Erfolg die kann dir auch keiner sagen.

Unsere Anwaltskanzlei - speziell Herr Härtel in Berlin - hat mindestens einen solchen Fall bereits geklärt, der User hat sein Account wieder zurückbekommen, aber mehr weis ich auch nicht.
 
Ich persönlich würde auf alle Fälle dagegen angehen. Wenn man immer nur klein beigibt, dann wird Blizzard ja auch noch in deren "Rechtsauffassung bzw. Geschäftsverhalten" bestätigt.
 
würde einfach zurückbuchen und gucken wie Bli$$ reagiert:)
 
Habe per Giropay bezahlt, also ist eine RÜckbuchung nicht möglich.

Ja, es stoßt mich sauer an, mir etwas nachzusagen, was nicht stattgefunden hat. Pumpe doch nicht 100 Euro innerhalb weniger Tage in den Account um ihn dann gebannt vorzubekommen.
 
Servus miteinander.

Mein Hauptaccount wurde gestern permanent gebannt und mit mehrmaligen Anschreiben wurde mir immer wieder versichert, dass ich Erze und Kräuter gefarmt hätte (stimmt nicht, da ich eine finale Warnung schon hatte). Egal was ich sagte, es wurde mir immer wieder vorgeworfen.

Zitat von einem GM in Live-Chat: "[]Sie sind wohl der dümmster Botter den wir je hatten]". (1Tag vor der Bannung 50 Euro für Fraktionswechsel ausgegeben, 4 Tage davor die digitale Erweiterung gekauft und 2 Wochen davor eine Gamecard hinzugefügt für 3 Monate Spielzeit).

Der Hauptaccount ist der, der schon einmal gebottet hat, aber seit der finalen Warnung nie wieder in dieser Hinsicht dafür missbraucht worden ist.

Da die GMs sich ihrer Sache "sicher" sind und ich mir auch, poche ich jetzt auf mein Widerrufsrecht. Hat damit jemand Erfahrung? Ich möchte eine Ersattung der beiden Fraktionswechsel wie auch für die digitale Erweiterung. Da ich auch schon gegoogelt habe fallen diese "digitalen Güter" normalerweise nicht in das Raster von MP3s etc. Zumal die digitale Erweiterung ich ja selbst jetzt noch stornieren könnte, da diese noch nicht draußen ist.

Habe ich in diesem Fall das Recht einer meiner besagten gekauften digitalen Versionen zurückzubekommen bzw. entschädigt zu werden?

krass
 
Last edited:
Hattest du gerade einen anderen Account am Botten? Dann dürften sie dich zwar auch nicht bannen, aber ich vermute die bannen jetzt einfach alles was auf dein PC gerade läuft.

Du kannst übrigens dagegen nichts unternehmen, Lastschrift hättest du noch zurückziehen können. Mit Anwalt würde ich auch nicht ankommen, das bringt dir nur Stress und die 50 Euro sind es auch nicht Wert. Du wirst es wohl akzeptieren müssen, auch wenn es scheiße ist.
 
Warum muss man sowas überhaupt ständig über einen Anwalt machen?
Jeder hat das Recht, das auch privat in die Hand zu nehmen.

Schreib denen eine normale Rechnung mit dem Sachverhalt und 14 Tage Zahlungsfrist.
Nach 14 Tagen (sie werden das ignorieren), schreib eine Zahlungserinnerung + 20 Euro Bearbeitungsgebühr.
Und 14 weitere Tage danach, beantrage bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid.
Bei dem Streitwert wird der sogar recht billig (was du denen dann auch noch in Rechnung stellst).

Fertig.
Alles weitere regelt jetzt der Staat für dich.
 
Du kannst übrigens dagegen nichts unternehmen, Lastschrift hättest du noch zurückziehen können. Mit Anwalt würde ich auch nicht ankommen, das bringt dir nur Stress und die 50 Euro sind es auch nicht Wert. Du wirst es wohl akzeptieren müssen, auch wenn es scheiße ist.

Genau deswegen kommt Blizzard immer damit durch. Bei einem Prozess müsste Blizzard dem Gericht genau darlegen wie festgestellt wurde, dass gebottet wurde. Aber letzendlich muss das jeder selber wissen. Wie in meinem vorherigem Post würde ich, weil es ein Mainaccount ist und ich ganz genau weiß, dass ich damit nicht gebottet habe, gerichtlich dagegen vorgehen.
 
Nach 14 Tagen (sie werden das ignorieren), schreib eine Zahlungserinnerung + 20 Euro Bearbeitungsgebühr.

Also 1.
als Privater stellt man keine Rechnung - aber das ist halb so wild
2.
Als Privater darf man die Portokosten aufrechnen, aber sicherlich keine Bearbeitungsgebühr und erst recht nicht in solch einer Höhe.

ach und wenn der Kauf keine 14 Tage her ist, müssen se dir das Geld erstatten. Da sind sie nunmal an deutsche Gesetze gebunden.
Da das inzwischen schon vorbei ist, kannst du, wenn du nachweise über die Kontaktaufnahme hast (wenn, worum ging es) auch jetzt noch auf dein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Nur weil ein Händler einfach 14 Tage "nö" sagt, ist das Recht nicht verstrichen. Das wäre ja noch schöner.
 
Derzeit besteht bei Software und Spielen kein Widerrufsrecht... Auch nicht bei Fernabsatz... Nur so zur Info...
 
Derzeit besteht bei Software und Spielen kein Widerrufsrecht... Auch nicht bei Fernabsatz... Nur so zur Info...
Stimmt nicht, es ist nur nicht richtig geregelt. Erst ab Juni '14.

Warum nicht, du bist schließlich eindeutig eine natürliche Person?

Weil man dadurch automatisch zum Unternehmer wird. Man kann es sich auch leichter machen.
 
wenn es der TE tatsächlich durchzieht


BITTE halte mich auch gern per PM auf den laufenden intressiert mich echt !
 
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