English text here, German below
Blizzard Entertainment S.A.S. withdraws the application for an injunction at the court of appeal that was an attempt to ban sale of "Gold" for Diablo III.
Bossland GmbH has won the lawsuit against Blizzard Entertainment S.A.S, creator of World of Warcraft and Diablo III. Blizzard had argued that the sale of virtual currency "Gold" in the game Diablo 3 is anti-competitive. The judges of the Civil Division of the Hanseatic Higher Regional Court considered this question with reference to Federal Court of Justice of Germany case law and it recommended the applicant to withdraw the application for an injunction.
On 6 May 2013 The Hamburg Regional Court had issued a temporary injunction without a hearing and thereby ruled that the defendant (Bossland GmbH) have to refrain, without the consent of the applicant to operate a gold-trading website for the game Diablo III.
On 7 May 2015 (3 U 45/14), the Civil Division of the Hanseatic Higher Regional Court disagreed with this order.The court ordered that the entire costs of the two instances of the process be paid by Blizzard Entertainment S.A.S.
"I am pleased that after many years, a Court of Appeal has finally dealt accurately and in detail with the legal assessment and the key points of the law has worked out so well for us. I am optimistic that the federal court will view our other business models as permissible." says Zwetan Letschew, CEO of Bossland GmbH expressed.
Bossland GmbH fights in different legal proceedings against Blizzard Entertainment S.A.S. and Blizzard Entertainment Inc. These proceedings have the objective of clarifying various legal questions, for example, issues of integration of EULA of software bought in shops or at online retailers and, for example, the legal status of virtual items and issues of competition law.
Bossland GmbH is represented in Cases for many years by the lawyers Marian Härtel, and Dominik Büttner and Carsten Neuhaus from the firm Kaesler & Kollegen (www.kaesler.eu).
Deutsch:
Versuch des Verkaufverbots von "Gold" in Diablo III gescheitert Blizzard Entertainment S.A.S. zieht Antrag auf einstweilige Verfügung beim Berufungsgericht zurück.
Die Bossland GmbH siegt im Rechtsstreit gegen die Blizzard Entertainment S.A.S., Anbieter u.a. der Spiele World of Warcraft und Diablo III. Der Verkauf der virtuellen Währung „Gold“ im Spiel Diablo 3 ist vorliegend nicht wettbewerbswidrig. Eine gezielte Behinderung konnte das Oberlandesgericht Hamburg hier nicht feststellen, insbesondere liegt beim Verkauf von "Gold" bzw. virtuellen Gegenständen keine gezielte Verleitung zum Vertragsbruch durch die Bossland GmbH vor.
So argumentierten die Richter des Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter Verweis auf BGH Rechtsprechung und empfahlen der Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen.
Das Landgericht Hamburg hatte, zunächst ohne mündliche Verhandlung, am 06.05.2013 eine einstweilige Verfügung erlassen und dabei entschieden, dass die Antragsgegnerin (Bossland GmbH) es zu unterlassen habe, ohne Zustimmung der Antragstellerin (Blizzard) im geschäftlichen Verkehr eine Internetseite zu betreiben, auf der Spieler des Spiels Diablo III, mit Wohnsitz in Deutschland, die virtuelle Währung „Gold“ des Spiels kaufen können (312 O 192/13) und nach Widerspruch am 04.03.2014 diese Entscheidung nach mündlicher Verhandlung bestätigt.
Am 07.05.2015 (3 U 45/14) erteilte das Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts der Ansicht des Landgerichts Hamburg eine klare Absage in sämtlichen Punkten. Die Kosten von beiden Instanzen des Verfahrens trägt die Blizzard Entertainment S.A.S.
"Ich bin froh, dass nach zahlreichen Jahren, ein Oberlandesgericht sich endlich zutreffend und detailliert mit der juristischen Bewertung auseinandergesetzt hat und die Kernpunkte der Rechtslage derart sauber herausgearbeitet hat. Es zeigt sich endlich doch, dass die deutsche Rechtslage Wettbewerb fördern anstatt behindern will, weswegen ich optimistisch bin, dass auch der Bundesgerichtshof unsere anderen Geschäftsmodelle als zulässig ansehen wird.", äußert sich Zwetan Letschew, Geschäftsführer der Bossland GmbH.
Die Bossland GmbH kämpft in verschiedenen Verfahren gegen die Blizzard Entertainment S.A.S. und die Blizzard Entertainment Inc. wobei ein Verfahren sich im Stadium der Revision vor dem Bundesgerichtshof befindet, in einem weiteren wurde Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Verfahren haben es als Ziel, Klarheit über diverse Rechtslagen zu schaffen. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Einbindung von AGB von Software beim Kauf in Ladengeschäften oder bei Onlinehändlern, um die juristische Bewertung von virtuellen Gegenständen sowie um Fragen des Wettbewerbsrechts von Dienstleistern, die sich im Umfeld von Onlinespielen etabliert haben und diverse Zusatzdienstleistungen, Services oder Produkte anbieten wollen, die nicht direkt von den Anbieter der Onlinespiele stammen.
Die Bossland GmbH wird in den Rechtssachen seit vielen Jahren von den Rechtsanwälten Marian Härtel, sowie Dominik Büttner und Carsten Neuhaus aus der Kanzlei Kaesler & Kollegen (www.kaesler.eu), vertreten.
Blizzard Entertainment S.A.S. withdraws the application for an injunction at the court of appeal that was an attempt to ban sale of "Gold" for Diablo III.
Bossland GmbH has won the lawsuit against Blizzard Entertainment S.A.S, creator of World of Warcraft and Diablo III. Blizzard had argued that the sale of virtual currency "Gold" in the game Diablo 3 is anti-competitive. The judges of the Civil Division of the Hanseatic Higher Regional Court considered this question with reference to Federal Court of Justice of Germany case law and it recommended the applicant to withdraw the application for an injunction.
On 6 May 2013 The Hamburg Regional Court had issued a temporary injunction without a hearing and thereby ruled that the defendant (Bossland GmbH) have to refrain, without the consent of the applicant to operate a gold-trading website for the game Diablo III.
On 7 May 2015 (3 U 45/14), the Civil Division of the Hanseatic Higher Regional Court disagreed with this order.The court ordered that the entire costs of the two instances of the process be paid by Blizzard Entertainment S.A.S.
"I am pleased that after many years, a Court of Appeal has finally dealt accurately and in detail with the legal assessment and the key points of the law has worked out so well for us. I am optimistic that the federal court will view our other business models as permissible." says Zwetan Letschew, CEO of Bossland GmbH expressed.
Bossland GmbH fights in different legal proceedings against Blizzard Entertainment S.A.S. and Blizzard Entertainment Inc. These proceedings have the objective of clarifying various legal questions, for example, issues of integration of EULA of software bought in shops or at online retailers and, for example, the legal status of virtual items and issues of competition law.
Bossland GmbH is represented in Cases for many years by the lawyers Marian Härtel, and Dominik Büttner and Carsten Neuhaus from the firm Kaesler & Kollegen (www.kaesler.eu).
Deutsch:
Versuch des Verkaufverbots von "Gold" in Diablo III gescheitert Blizzard Entertainment S.A.S. zieht Antrag auf einstweilige Verfügung beim Berufungsgericht zurück.
Die Bossland GmbH siegt im Rechtsstreit gegen die Blizzard Entertainment S.A.S., Anbieter u.a. der Spiele World of Warcraft und Diablo III. Der Verkauf der virtuellen Währung „Gold“ im Spiel Diablo 3 ist vorliegend nicht wettbewerbswidrig. Eine gezielte Behinderung konnte das Oberlandesgericht Hamburg hier nicht feststellen, insbesondere liegt beim Verkauf von "Gold" bzw. virtuellen Gegenständen keine gezielte Verleitung zum Vertragsbruch durch die Bossland GmbH vor.
So argumentierten die Richter des Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter Verweis auf BGH Rechtsprechung und empfahlen der Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen.
Das Landgericht Hamburg hatte, zunächst ohne mündliche Verhandlung, am 06.05.2013 eine einstweilige Verfügung erlassen und dabei entschieden, dass die Antragsgegnerin (Bossland GmbH) es zu unterlassen habe, ohne Zustimmung der Antragstellerin (Blizzard) im geschäftlichen Verkehr eine Internetseite zu betreiben, auf der Spieler des Spiels Diablo III, mit Wohnsitz in Deutschland, die virtuelle Währung „Gold“ des Spiels kaufen können (312 O 192/13) und nach Widerspruch am 04.03.2014 diese Entscheidung nach mündlicher Verhandlung bestätigt.
Am 07.05.2015 (3 U 45/14) erteilte das Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts der Ansicht des Landgerichts Hamburg eine klare Absage in sämtlichen Punkten. Die Kosten von beiden Instanzen des Verfahrens trägt die Blizzard Entertainment S.A.S.
"Ich bin froh, dass nach zahlreichen Jahren, ein Oberlandesgericht sich endlich zutreffend und detailliert mit der juristischen Bewertung auseinandergesetzt hat und die Kernpunkte der Rechtslage derart sauber herausgearbeitet hat. Es zeigt sich endlich doch, dass die deutsche Rechtslage Wettbewerb fördern anstatt behindern will, weswegen ich optimistisch bin, dass auch der Bundesgerichtshof unsere anderen Geschäftsmodelle als zulässig ansehen wird.", äußert sich Zwetan Letschew, Geschäftsführer der Bossland GmbH.
Die Bossland GmbH kämpft in verschiedenen Verfahren gegen die Blizzard Entertainment S.A.S. und die Blizzard Entertainment Inc. wobei ein Verfahren sich im Stadium der Revision vor dem Bundesgerichtshof befindet, in einem weiteren wurde Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Verfahren haben es als Ziel, Klarheit über diverse Rechtslagen zu schaffen. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Einbindung von AGB von Software beim Kauf in Ladengeschäften oder bei Onlinehändlern, um die juristische Bewertung von virtuellen Gegenständen sowie um Fragen des Wettbewerbsrechts von Dienstleistern, die sich im Umfeld von Onlinespielen etabliert haben und diverse Zusatzdienstleistungen, Services oder Produkte anbieten wollen, die nicht direkt von den Anbieter der Onlinespiele stammen.
Die Bossland GmbH wird in den Rechtssachen seit vielen Jahren von den Rechtsanwälten Marian Härtel, sowie Dominik Büttner und Carsten Neuhaus aus der Kanzlei Kaesler & Kollegen (www.kaesler.eu), vertreten.