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Banwelle - Verständnisfrage

siri

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Aug 28, 2011
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Hallo liebe "Mitnutzer",

ich habe eine kleine Frage nur damit ich den Hintergrund richtig verstehe:

Bossland wirbt mit folgendem Slogan:
LEGAL INFORMATION
Angepasste Version nach LG Hamburg Urteil.

Was verstehe ich daran falsch? Blizzard hat Klage gegen Bossland (Honorbuddy) eingereicht - es wurde ein Urteil gefällt, die Software wurde dementsprechend angepasst.
Ich benutze diese Software und werde trotzdem bestraft.

Verspricht hier Bossland etwas zu viel? Oder gibt es Möglichkeiten Blizzard daraus einen Strick zu drehen ?

Gruß siri
 
Nein , botten verstößt gegen die AGB von Blizzard. Blizzard hat sich enorm gestört an Questen , farmen beim Bot. Dieses hat das Gericht zugestimmt.

So hat Bossland die abgespeckte Version rausgebracht. Es verstößt nicht gegen das Urteil. Trotzdem ist das nutzten immer noch nicht erlaubt
 
Nein. Bossland sagt, dass das normale, internationale Honorbuddy in Deutschland nichtmehr vertrieben werden darf. Die angepasste Version darf weiterhin verkauft werden. Und der Nutzer darf sie auch kaufen, und legal betreiben ohne dafuer ein Bussgeld auferlegt zu bekommen, oder gar ins Gefaengniss zu muessen.

Nichts dem zum trotze verstoesst jede automatisierung des Spiels, sei es ein Bot, oder ein Makro auf einer programmierbaren Tastatur gegen die AGB, ToS, EULA von WoW/Blizzard. und daher kann man gebannt werden.

Honorbuddy legal? Ja. verstoesst gegen kein Gesetz, keine Verordnung, keinen Richterlichen Beschluss.
Honorbuddy freifahrtsschein? Nein. HB entschpricht nicht der AGB, die du mit Blizzard eingegangen bist.
 
Du verwechselst hier zwei Dinge:
Das Urteil untersagt nur, bestimmte Funktionen von HB in Deutschland zu vermarkten.
Botten widerspricht dennoch den Spielregeln von WoW, weswegen du gebannt werden kannst.
 
Hallo,

danke für die schnellen Antworten.
Das heißt jedoch, ohne jetzt ein Krieg vom Zaun brechen zu wollen, das der "Slogan" von Bossland etwas Augenwischerei ist.
Mir als dummer User suggeriert die Aussage "angepasst nach ...", dass der Kauf und auch die Benutzung (warum sollte ich was kaufen, was ich nicht benutzen will) gerechtfertigt ist.

Gruß siri

PS:
Auch die andere Interpretation finde ich, aus reinem Menschenverstand heraus, schwer nachvollziehbar. Wenn ein Gericht etwas verbietet bzw. im Umkehrschluss erlaubt - muss einem doch der Sinn dieser Vermarktung klar sein.
Wenn ich etwas legal kaufen kann, sollte ich es doch auch legal benutzen dürfen O.o
 
Last edited:
Wenn du aber die Informationen, die Bossland gibt, nicht einfach aus dem Kontext reißen würdest, dann wüsstest du auch dass sehr wohl auch drauf hingewiesen wird, dass die Benutzung des Bots den TOS von Blizzard widerspricht...
 
Aber jeder der sich die AGB´s nach jedem Patch oder auch nach einer neuen Installation einmal durchgelesen hat weiss, das Automatiesierung im Spiel verboten ist.
Somit sollte das eigentlich klar sein. Die "angepasste" Version wird angeboten damit wir in Deutschland, ohne irgendwelche zusätze, trotzdem botten können.
 
Die Aussage von Bossland stimmt schon. Nur wie schon geschrieben botten ist nicht erlaubt in den AGB v. Blizzard.

Selbst mit der abgespeckten Version kannst du eine Sperre von Blizzard bekommen
 
Ich denke selbst Gelegenheitsspieler wissen doch, wer Cheatet oder Bottet wird gesperrt.

Das was du meinst ist was völlig anderes:
Blizzard wollte damals den Vertrieb von Bots stoppen und hat jeden Bot Entwickler mit einer Klage gedroht und hier bei Honorbuddy ging es dann vor Gericht und wie auch immer hat Blizzard Teilweise recht bekommen. Ein paar Dinge wie Questing mussten raus genommen werden und durften nur noch so angeboten werden.
Darum steht da auch Legal angepasste Version, d.h. wenn sie die normale Version in Deutschland weiterhin anbieten würden, wäre es jetzt Illegal für sie. Allerdings kannst du die normale Version weiterhin Legal nutzen - Vorrausgesetzt du weißt wie, aber frage hier bitte nicht :O
 
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